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dienstleistung des anwaltes

 
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diebösemama
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 18.03.05, 10:08    Titel: dienstleistung des anwaltes Antworten mit Zitat

ich weiß nicht, ob ich hier im forum richtig bin, aber ich habe eine frage.....
muß ich, die ich die dienste eines anwaltes in anspruch nehme ( und auch bezahle, egal in welcher form) , das gefühl haben, dass ich froh sein muß, dass ich den anwalt bezahlen darf? ; dass der anwalt einem das gefühl gibt, er ist der boss? wie verhalte ich mich richtig bei einem anwalt, darf ich schon meine meinung und meine wünsche kundtun? wie haltet ihr das denn so? ist der anwalt grenauso zu behandeln wie ein normaler dienstleistender?
mama
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 18.03.05, 11:27    Titel: Re: dienstleistung des anwaltes Antworten mit Zitat

> muß ich, die ich die dienste eines anwaltes in anspruch nehme ( und auch bezahle, egal in welcher form) , das gefühl haben, dass ich froh sein muß, dass ich den anwalt bezahlen darf?

Müssen nicht. Wenn die Chemie nicht stimmt, bleibt es Ihnen ja freigestellt, sich einen anderen RA zu suchen.

> darf ich schon meine meinung und meine wünsche kundtun?

Ja. Das empfiehlt sich sogar, denn der RA muß ja wissen, was der Mandantenwille ist - etwa, ob er eine Sache "auf biegen und brechen" durchziehen will oder eher an einer Einigung interessiert ist etc.

> wie haltet ihr das denn so?

Ich bevorzuge ein partnerschaftliches Verhältnis. Also weder "Anwalt macht, ich sage Ja und Amen" noch "ich sage dem Anwalt, wie er seinen Job zu machen hat".
Beide Seiten haben ja ein Interesse, den Fall gemeinsam erfolgreich durchzuziehen.

> ist der anwalt grenauso zu behandeln wie ein normaler dienstleistender?

Man könnte wieder die Analogie zu Arzt und Mechaniker bemühen. Alles kritiklos hinnehmen sollte man nicht (sonst gibt es Mißverständnisse und hinterher denkt man "der RA hat schlecht gearbeitet"), aber man sollte auch den Fachmann im Anwalt respektieren - das andere Extrem wäre, daß man ihm sagt "was Sie denken, interessiert mich nicht, machen Sie das so und so". Dafür holt man sich schließlich keinen Experten, und man würde auch seinem Arzt nicht sagen, wie er das Skalpell anzusetzen hat. Winken
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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