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Studium im 1. Sem. unterbrochen

 
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Gwendolyn
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 18.03.05, 12:40    Titel: Studium im 1. Sem. unterbrochen Antworten mit Zitat

Ich studiere seit letztem WS Informatik an der Hochschule, habe auch noch eine Matheklausur erfolgreich mitgeschrieben. Dann habe ich wg. psychischen Problemen ausgesetzt, bin nicht mehr zu den Vorlesungen gegangen, war total am Ende. Inzwischen habe ich mich wieder gefangen, beginne eine Therapie und würde gern mein Studium wieder aufnehmen, nur habe ich natürlich sehr viel verpasst, so dass ich mir überlege, ob es nicht besser sei, ich würde im nächsten WS neu anfangen und in der Zwischenzeit meine Therapie durchziehen. Ist das überhaupt möglich und habe ich dann noch Anspruch auf Bafög?

Danke für jeden Rat - Gwenny
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Sido
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 21.04.05, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hast du dich denn schon exmatrikuliert?
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oklaf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 286
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.04.05, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

So was beantwortet doch viel schneller und genauer das Imma-Büro...
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RA Erik Günther
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 202
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.04.05, 21:21    Titel: BAföG bei Krankheiten nur über § 15 II a BAföG Antworten mit Zitat

Vorsicht: hier riecht es nur so nach auf einen konkreten Fall bezogener Fragestellung, ich werde bewusst nicht klare Hinweise zum Verhalten im Einzelfall geben!

Ich seh zwei Problemkreise:
1. Auswirkungen auf das Studium selbst:
Soweit eine Exmatrikulation noch nicht erfolgte:

Studium fortsetzen oder Studium unterbrechen (eben exmatrikulieren) und neu beginnen?

Beim Fortsetzen sollte man auch die Möglichkeit von Urlaubssemestern (in denen meist keine Prüfungen abgelegt werden können, aber vielleicht zumindest irgendwie noch für das jetzige Sommersemester) in Betracht ziehen, da kann sicher das Imma-Amt weiterhelfen. Mit der BAföG-Frage selbst hat jene Behörde allerdings nichts zu tun.

Studium unterbrechen - kann es dann ohne weiteres wieder aufgenommen werden? Zum einen gibt es in manchen Studiengängen Zulassungsbeschränkungen, zum anderen führen bestimmte Gründe der Beendigung eines Studiums (z.B. Nichtbestehen von bestimmten Prüfungen) zum Verbot der Wiederaufnahme desselben Studienfachs. Auf den ersten Blick sehe ich hier keine der beiden Gefahren.

Nach der Schilderung kann man auch gut der Meinung sein, das Studium sei längst unterbrochen! Vorsicht mit dem, was gesagt wird.

2. Auswirkungen auf BAföG-Leistungen
Fortsetzung - keine besonderen Auswirkungen (allerdings: Urlaubssemester werden u.U. nicht auf Regelstudienzeit angerechnet), § 15 IIa BAföG beachten.

Unterbrechung:
Dazu § 7 III BAföG:

Hat der Auszubildende
1. aus wichtigem Grund oder
2. aus unabweisbarem Grund
die Ausbildung abgebrochen oder die Fachrichtung gewechselt, so wird Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung geleistet; bei Auszubildenden an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gilt Nummer 1 nur bis zum Beginn des vierten Fachsemesters. Ein Auszubildender bricht die Ausbildung ab, wenn er den Besuch von Ausbildungsstätten einer Ausbildungsstättenart einschließlich der im Zusammenhang hiermit geforderten Praktika endgültig aufgibt. Ein Auszubildender wechselt die Fachrichtung, wenn er einen anderen berufsqualifizierenden Abschluss oder ein anderes bestimmtes Ausbildungsziel eines rechtlich geregelten Ausbildungsganges an einer Ausbildungsstätte derselben Ausbildungsstättenart anstrebt. Beim erstmaligen Fachrichtungswechsel oder Abbruch der Ausbildung wird in der Regel vermutet, dass die Voraussetzungen nach Nr. 1erfüllt sind; bei Auszubildenden an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen, gilt dies nur, wenn der Wechsel oder Abbruch bis zum Beginn des dritten Fachsemesters erfolgt.

Abschließende Anmerkung:

Gefördert wird das Studium nur auf eine bestimmte Dauer hin. Da kann man aus meiner Sicht nix machen (oder besser: tricksen), insbesondere nicht durch die - am besten mehrmalige - Unterbrechung des Studiums (vgl. auch § 15 a II 1 Nr. 2 BAföG). BAföG gibt es nun einmal nur für das Studium, nicht jedoch für längere Zeiten (> drei Monate), in denen ein Studium nicht betrieben werden kann. Dann sind andere Sozialleistungen zu thematisieren.
_________________
Erik Günther
http://www.hlb.de/
http://www.raeg.de/

Diese Infos sind abstrakte Ausführungen zu rechtlichen Fragen. Damit will und kann ich Rechtsberatung nicht ersetzen. Es erfolgt keine Haftung.
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Gwendolyn
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 31.05.05, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für eure Antworten.

Ich habe mich noch nicht exmatrikuliert, bin immer noch auf der Suche nach einer Alternative. Das Studium kann ich nicht wieder aufnehmen, dafür bin ich zu lange raus. Habe mich in der Zwischenzeit nach einem Ausbildungsplatz für einen Beruf in einem kreativeren Bereich umgesehen, der mir mehr liegt. Nach vielen Bewerbungen habe ich nun endlich eine Firma gefunden, die mir ein 6-monatiges Praktikum mit eventuell anschließender Ausbildung anbietet. Das würde ich sehr gern machen, stehe aber wieder vor dem Dilemma, dass es keine Stelle gibt, die mir dieses Praktikum finanziert. Wenn ich mich exmatrikuliere, verliere ich ja auch meinen Bafög-Anspruch.
Andere Möglichkeit wäre, mich zum WS für einen anderen Studiengang einzuschreiben, ich befürchte aber, dass ich das nicht durchstehe und dann in Kürze wieder vor dem gleichen Problem stehe.

Bin im Moment ziemlich verzweifelt.

LG - Gwenny
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