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Verfasst am: 05.05.05, 17:02 Titel: Außerordentliche MV/ Wer ist Vorsitzender?
Am 1. Mai fand die Mitgliederversammlung statt.
Anwesend waren 103 berechtigte Mitglieder, an die Wahlkarten verteilt wurden.
Nach Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit wurden Versammlungsleiter und Protokollführer gewählt.
Anschließend an den Bericht der Kassenprüfer wurde der alte Vorstand entlastet (eindeutiges Ergebnis).
Nun kam es zur Neuwahl. Der 1. Vorsitzende wurde mit 51 Ja-Stimmer, 37 Nein-Stimmen, Rest Enhaltungen gewählt.
Bei der anschließenden Wahl des Kassenwarts fiel auf, dass ein Kandidat noch nicht als ordentliches Vereinsmitglied eingetragen war (Einspruchsfrist noch nicht verstrichen, nach der Satzung Nicht-Mitglied) und trotzdem an den beiden vorherigen Abstimmungen teilgenommen hatte.
Hierauf kam es zum Tumult, da der bisherige Vorstand jetzt die vorherigen Abstimmungsergebnisse nicht mehr anerkennen wollte und auf einer außerordentlichen MV bestand.
Meine Fragen:
1) Ist der "neue" 1. Vorsitzende jetzt nicht doch schon gewählt? Oder sind die Beschlüsse wirklich nichtig, auch wenn die eine Stimme am Abstimmungsergebnis nichts geändert hätte.
2) Kann man den neugewählten 1. Vorsitzenden nicht doch schon eintragen lassen?
3) Wenn die Satzung hierzu nichts sagt, wann muss nun wer die außerordentliche MV einberufen? In der Satzung ist nur die Einberufung für eine ordentliche MV geregelt: im September der geraden Kalenderjaher für den Mai des folgenden Jahres.
Wir glauben nämlich, dass der alte Vorstand recht gerne noch sehr lange im Amt bleiben würde und so die ao MV ziemlich hinausschieben könnte
Hallo,
hat denn das "Nichtmitglied" sich vor der Wahl an der Diskussion beteiligt und wenn ja, hätte er das gedurft, auch wenn noch nicht wahlberechtigt??
Wenn Frage 1: nein ==> Neuer Vorstand rechtmäßig
wenn Frage 1 ja und Frage 2 ja: ===> neuer Vorstand rechtmäßig
wenn Frage 1 ja und Frage 2 nein: ===> Wahl anfechtbar
In der Satzung steht, die MV ist nicht öffentlich, Gäste können zugelassen werden. Diese haben kein Stimmrecht. Über Diskussionsrecht gibt es keine Aussage.
Noch 2 Fragen:
Muss nach dieser gültige Wahl der neue Vorsitzende (bis wann) beim Registergericht eingetragen werden?
Wenn dies nicht geschieht, sondern der bisherige Vorstand incl. altem Vorstandsvorsitzendem bleibt weiterhin im Verein aktiv und lädt ohne den neugewählten 1. Vorsitzenden zur außerordentlichen MV ein - ist diese dann überhaupt beschlussfähig?
Hallo,
ob die fragliche Person sich an der Diskussion beteiligt hat oder nicht ist m.E. nach unerheblich. Die Wahl ist in jedem Fall wirksam erfolgt, da die fehlerhafte Stimme keinen Einfluss auf das festgestellte Wahlergebnis hatte, da dieses auch ohne die fehlerhafte Stimme so zustande gekommen wäre.
Der neue Vorstand ist "unverzüglich" beim Amtsgericht anzumelden, also ohne selbstverschuldete Verzögerung.
Solange noch der alte Vorstand eingetragen ist, kann er für den Verein Geschäfte mit Dritten abschließen, die für den Verein bindend sind. Er macht sich dadurch allerdings gegenüber dem Verein schadenersatzpflichtig, kann also für evtl. Schäden, die dem Verein aus solcher bewußt fehlerhaften Vertretung entstehen, von diesem in Regress genommen werden.
Für die Berufung von Mitgliederversammlungen (ordentliche wie außerordentliche, da gibt es keinen Unterschied, das BGB kennt diese Begriffe gar nicht) ist das dafür satzungsmäßig vorgesehene Organ zuständig. Das ist in den meisten Fällen der Vorstand.
Sollte der alte Vorstand eine MV einberufen, so ist diese Einberufung unwirksam, da sie nicht durch das dazu befugte Organ erfolgte. Eine so zustande gekommene Versammlung kann daher auch keine wirksamen Beschlüsse fassen.
Wenn der "alte" Vorstand aber davon ausgeht, dass die MV durch das Mitstimmen des Nicht-Mitglieds überhaupt nicht beschlussfähig war, daher die Wahl für ungültig ansieht und keine Änderung ans Registergericht meldet -
sondern einfach weiter im Amt bleibt als sei nichts geschehen - wie sollte man sich dann verhalten?
wie das Protokoll aussieht, wissen wir noch nicht.
Laut Satzung ist es vom Protokollführer zu schreiben und von ihm zusammen mit dem Versammlungsleiter zu unterschreiben.
Beide sind von der MV gewählt worden - gehören aber m.E. den beiden verschiedenen Fraktionen im Verein an. Wir erfahren erst Mitte nächster Woche, ob sie sich einigen können.
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