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Verfasst am: 19.03.05, 08:40 Titel: Amtspflichtverletzung: Nichtstun bei Legasthenie
Der Sohn meiner Kollegin leidet an Legasthenie. Bereits in der Grundschule sprach sie die Lehrerin mehrmals an. Doch die Schule wiegelte ab. In der 5. Klasse schickte sie ihren Sohn zum Arzt. Das Gutachten wurde von der Schule jedoch zurückgewiesen.
In der Gesamtschule nahm man sich des Problems auch nicht an. Ein zweites und drittes Gutachten vom Amtsarzt wurde angefordert und alle drei Gutachten kamen zum Schluss, dass ihr Sohn an Legathenie leidet. Die Schule unternahm jedoch nichts. Nun ist der Junge in der 8. Klasse und die Direktorin der Gesamtschule meint nun, dass man der Legasthenie nicht mehr entgegenwirken kann und man es dabei nun belassen sollte.
Ich möchte diesen Sachverhalt mal zur Diskussion stellen, bevor wir uns hier auf eine "Linie" einigen. Mir schwebt bislang folgendes vor:
Aushänigenlassen der Schülerakte
Änderung des Zeugnisses wegen der Legasthenie (VGH Mannheim)
Privatunterricht und dies als agB gelten machen (BFH)
Wie sollte man vorgehen ? Was sollte man beachten ? Wie sieht es denn mit einer Klage wegen Amtspflichtverletzung gegen das Schulamt aus ?
Also mich ärgert das sehr, da der ansich clevere Junge von der Schule total im Stich gelassen wurde.
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