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Betreuer lässt Betreuten in Schulden laufen !!! Hilfe !!!

 
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andreas74
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.03.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 19.03.05, 09:44    Titel: Betreuer lässt Betreuten in Schulden laufen !!! Hilfe !!! Antworten mit Zitat

Hallo,

mein Vater ist seit 2002 an dem Korsagovsyndrom erkrankt und nicht mehr Geschäftsfähig. Vom Vormundschaftgericht wurde ein Finanzieller Betreuer Bestellt (Rechtsanwalt). Das Haus meines Vaters wurde mir ende 2004 übertragen. Da ich meinen Vater nicht in ein Heim geben möchte, habe ich die Pflege übernommen.

Mein Vater bezieht eine kleine Firmenrente und die Gesetzliche. Da meine Mutter dem Druck nicht mehr gewachsen wahr, hat sie sich 2003 getrennt. Die Scheidung läuft. Mein Vater muss von der kleinen Rente Trennungsunterhalt in Hähe der hälfte seiner Einnahmen bezahlen.

Nun ist es so das der Finanzielle Betreuer den Trennungsunterhalt und seine Rechnungen immer pünktlich geleicht, offene Rechnungen aber obwohl Geld auf dem Konto ist (z.b. Gas, Strom etc.) nicht bedient.

Seit Donnerstag ist nun Gas abgestellt worden.

Solange meine Eltern nicht geschieden sind, darf ich nicht den Vormund für meinen Vater übernehmen, da es sich laut Richter um einen Inetressenskonflikt bezüglich des Hauses handelt.

Die Scheidung wird vorraussichtlich im Juni 2005 sein. Da ich selber mittellos bin, kann ich die Rechnungen nicht bezahlen.

Meiner Meinung nach, muss doch der Finanzielle Betreuer zum Wohl meines Vaters hanldeln, da sich ja Geld auf dem konto befindet. Es kann doch nicht sein, das er meinen Vater in Schulden laufen lässt oder ???

Weiss jemand Rat ?

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt !

Danke schon mal für die Antworten.

Gruss
Andras
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 19.03.05, 18:16    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

schreib das dem zuständigen Amtsgericht. Die führen den Aufsicht über den Betreuer.

Gruss

Andreas
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kati1948
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 22.03.05, 00:15    Titel: Antworten mit Zitat

Na das Problem mit Betreuer und Schulden kenne ich auch. Der Betreute gibt sein gesamtes Geld für Klamotten etc. aus, Mitte des Monats steht er vor der Tür, nix mehr. Es wurde zwar ein Guthabenkonto eingerichtet, aber das ist einfach zu wenig. Sollen denn Verwandte auch noch fertig gemacht werden finanziell? Auch alle möglichen Hinweise an Gericht und Betreuer wurden ignoriert. Das scheint diese Leute gar nicht zu interessieren.

Hinweis: Betreuer haftet, wenn tatsächlich Schaden durch sein Nichtstun entstanden sind. Alles dem Gericht melden mit Beweismitteln. Unbedingt versuchen.

In dem mir bekannten Fall half aber auch das nichts.
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kati1948
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 22.03.05, 00:20    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Vater in ein Heim kommen müsste aufgrund des Korsakovs, würde bestimmt die Rente nicht aureichen. Da das Haus erst 2004 übertragen wurde, könnte es im Fall des nicht ausreichenden Geldes bei der Pflege im Heim vom Sozialamt zurückgefordert werden, sofern die Kosten des Heims nicht mehr mit der Rente gedeckt werden könnte bzw. Du nicht den Rst draufzahlen könntest, die 10-Jahrsfrist von Schenkungen ist nicht vorüber, also kann alles im Fall der Bedürftigkeit und weg. Verarmung des Schenkers zurückgefordert werden.
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Bernd Franz Bösen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 3
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 22.03.05, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
hier ist Herrn AndreasHL nur zuzustimmen. Sie sollten in jedem Falle alle Ihre Beobachtungen mitsamt den Ihnen zur Verfügung stehenden Beweismitteln an das Vormundschaftsgericht senden, damit die dort geführte Akte nicht nur die Sichtweise des Betreuers, sondern auch die Ihre enthält.
_________________
Beste Grüße
Bernd Franz Bösen
Rechtsanwalt

www.rechtsanwalt-boesen.de
kanzlei@rechtsanwalt-boesen.de
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kati1948
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 24.03.05, 00:22    Titel: Antworten mit Zitat

Herr Boesen, wurde alles schon der Betreuerin geschrieben, die reagiert überhaupt nicht. Auch ist das Gericht darüber informiert. Der Schriftwechsel umfasst einen ganzen Ordner, der schon über 2 J. geführt wird. Wenn die Betreute das wüsste, wäre der Teufel los. Die Betreute ist zudem noch kaufsüchtig, vielen Dank Grusse von kati
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 24.03.05, 08:31    Titel: an kati Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn es so schlimm aussieht, wie wäre es mit einem Rechtsanwalt ?

Es wäre auch interessant zu wissen, um welche Beträge es sich handelt.

Gruss

Andreas
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kati1948
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 24.03.05, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, RA wäre wohl die beste Lösung. Es geht um das mtl. Einkommen. Einwilligungsvorbehalt in Form wöchentlicher Zuteilung schwebt mir so vor. Das Bankkonto ist ein Guthabenkonto, das nicht überzogen werden darf - schon mal was, aber einfach zu wenig, danke Gruss und schöne Osterfeiertage kati
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