Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Welches Recht habe ich gegenüber der GEZ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Welches Recht habe ich gegenüber der GEZ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verfassungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
check_this_out
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.03.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 19.03.05, 13:00    Titel: Welches Recht habe ich gegenüber der GEZ? Antworten mit Zitat

Hallo,

gestern hatte ich Besuch vom GEZ-Mann. Er meinte er habe 2 Beweise dafür, dass ich einen Fernseher hätte und er gekommen sei ihn anzumelden. Nachdem ich ihn nicht reinließ, wollte er eine eidesstattliche Erkärung mit Unterschrift dass ich keinen Fernseher habe. Ich habe ihn natürlich rausgeschmissen weil er mir nicht sagen konnte welche Beweise er denn überhaupt hat.

Was ist als Beweis überhaupt zulässig?

Die Polizei hat gemeint, die GEZ müsse alles schriftlich machen und ich könne gerne bei Ihnen Anrufen sollte er nochmal vor der Tür stehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dux
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 356

BeitragVerfasst am: 28.03.05, 20:46    Titel: Re: Welches Recht habe ich gegenüber der GEZ? Antworten mit Zitat

check_this_out hat folgendes geschrieben::
Hallo,

gestern hatte ich Besuch vom GEZ-Mann. Er meinte er habe 2 Beweise dafür, dass ich einen Fernseher hätte und er gekommen sei ihn anzumelden. Nachdem ich ihn nicht reinließ, wollte er eine eidesstattliche Erkärung mit Unterschrift dass ich keinen Fernseher habe. Ich habe ihn natürlich rausgeschmissen weil er mir nicht sagen konnte welche Beweise er denn überhaupt hat.

Was ist als Beweis überhaupt zulässig?

Die Polizei hat gemeint, die GEZ müsse alles schriftlich machen und ich könne gerne bei Ihnen Anrufen sollte er nochmal vor der Tür stehen.


Lassen sie sich von dem Gequatsche nicht irritieren. Der GEZ-Mann kann nur mit einem richterlichen Hausdurchsuchungsbeschluß -den er niemals bekommen wird- in die Wohnung. Sie sind ihm gegenüber zu gar nichts verpflichtet, am allerwenigsten zur Abgabe einer EV, die er rechtlich auch gar nicht aufnehmen kann.

Tatsache ist, daß die GEZ überhaupt nichts gegen sie unternehmen kann, wenn sie nicht mit ihr kooperieren. Somit ist die TV-Gebühr de facto eine freiwillige Abgabe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Grafikdesigner
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.04.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Bad Buchau

BeitragVerfasst am: 05.04.05, 17:34    Titel: GEZ Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

meine Frage zum Thema GEZ geht noch etwas weiter. Ich hoffe es gibt hier jemanden im Forum, der dies bezüglich noch antowrten kann. Nun zur Geschichte:
Da ich Tagsüber in der Regel in meinem Ausbildungsbetrieb bin, kommt es recht häufig vor, dass mein Bruder (14) alleine zuhause ist. Am heutigen Tag aber kam laut seiner Aussage ein Mann (hört sich sehr nach GEZ an), der sehen wollten, wo die Kabel der SAT-Schüssel überall hinführen. Da ich nicht im 2. Stock wie meine Eltern wohne, sondern in einem umgerüsteten Zimmer im Keller, beanstandete dieser, diesen sehen zu wollen.

Meine Frage:
"Ist es Rechtsgültig, einen 14-Jährigen, welcher noch nicht völlig Entscheidungsfähig ist, aufzufordern, das Zimmer zu zeigen, in welches Käbel führen, das von einer SAT-Schüssel kommen könnte. Dieser macht es auf Grund seiner unerfahrenheit natürlich, und zeigt das Zimmer seines Bruders. Verstoßt das nicht gegen die Privatsphäre, bzw. könnte das in Richtung Hausfriedenbruch gehen? Hatjemand eine Idee, in wie fern das Rechtsgültig bzw. Rechtwidrig ist?

PS: Dieser hatte logischerweise keinen Richterlichen Durchsuchungsbefehl.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verfassungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.