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Verfasst am: 21.03.05, 15:30 Titel: Wer zahlt den Anwalt?
Selbstständiger verklagt wegen unbezahlter Rechnungen (12000 €) Firma x.
Prozess wird (nur) zu 74% gewonnen, da Anwalt etwas im Vertrag (Grundlage des Prozesses) "übersieht".
RA fordert Geld vom Kläger, der kann nicht zahlen, da er aus dem Prozess ja kein Geld ziehen konnte, da die Beklagten x vor Urteilsverkündung Insolvenz anmelden. Es gibt keine Rechtschutzversicherung. RA verweigert weitere Auskünfte zum Fortgang, da keine Bezahlung. Wer zahlt die Anwaltskosten? Woher weiß man, wie hoch RA-Kosten sein dürfen?
Verfasst am: 21.03.05, 15:47 Titel: Re: Wer zahlt den Anwalt?
kaktee hat folgendes geschrieben::
Prozess wird (nur) zu 74% gewonnen, da Anwalt etwas im Vertrag (Grundlage des Prozesses) "übersieht".
RA fordert Geld vom Kläger, der kann nicht zahlen, da er aus dem Prozess ja kein Geld ziehen konnte, da die Beklagten x vor Urteilsverkündung Insolvenz anmelden. Es gibt keine Rechtschutzversicherung. RA verweigert weitere Auskünfte zum Fortgang, da keine Bezahlung. Wer zahlt die Anwaltskosten? Woher weiß man, wie hoch RA-Kosten sein dürfen?
Der Kläger zahlt die Anwaltskosten. Er hat den Anwalt beauftragt, er schuldet dafür Geld. Höhe: Ergibt sich - wenn es keine besondere Vereinbarung gibt - aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Einfacher gehts mit einem Anwaltskostenrechner, z.B. http://www.anwaltskostenrechner.de/kostenrechner/anwalt/.
Der kann aber etwas daneben liegen, wenn in der Sache Besonderheiten bestanden.
Der Kläger schuldet auch bei Fehlern des Anwaltes die volle Vergütung. Wenn aber durch einen Fehler des Anwaltes ein Schaden verursacht wird (und dies unstreitig oder beweisbar ist) hat der Anwalt den Schaden zu ersetzen und man kann diesen mit dem Honorar aufrechnen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Dazu müssten hier die Mehrkosten des Prozesses tatsächlich nur durch einen unvertrebaren Fehler des Anwaltes verursacht worden sein. Die Mehrkosten wären NICHT 26 %. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Verfasst am: 21.03.05, 19:14 Titel: Re: Wer zahlt den Anwalt?
questionable content hat folgendes geschrieben::
kaktee hat folgendes geschrieben::
Prozess wird (nur) zu 74% gewonnen, da Anwalt etwas im Vertrag (Grundlage des Prozesses) "übersieht".
RA fordert Geld vom Kläger, der kann nicht zahlen, da er aus dem Prozess ja kein Geld ziehen konnte, da die Beklagten x vor Urteilsverkündung Insolvenz anmelden. Es gibt keine Rechtschutzversicherung. RA verweigert weitere Auskünfte zum Fortgang, da keine Bezahlung. Wer zahlt die Anwaltskosten? Woher weiß man, wie hoch RA-Kosten sein dürfen?
Der Kläger zahlt die Anwaltskosten. Er hat den Anwalt beauftragt, er schuldet dafür Geld. Höhe: Ergibt sich - wenn es keine besondere Vereinbarung gibt - aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Einfacher gehts mit einem Anwaltskostenrechner, z.B. http://www.anwaltskostenrechner.de/kostenrechner/anwalt/.
Der kann aber etwas daneben liegen, wenn in der Sache Besonderheiten bestanden.
Der Kläger schuldet auch bei Fehlern des Anwaltes die volle Vergütung. Wenn aber durch einen Fehler des Anwaltes ein Schaden verursacht wird (und dies unstreitig oder beweisbar ist) hat der Anwalt den Schaden zu ersetzen und man kann diesen mit dem Honorar aufrechnen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Dazu müssten hier die Mehrkosten des Prozesses tatsächlich nur durch einen unvertrebaren Fehler des Anwaltes verursacht worden sein. Die Mehrkosten wären NICHT 26 %.
Ob der Anwalt einen Fehler begangen hat, kann hier dahinstehen. Denn durch die Insolvenz der Beklagten hätte der Kläger sowieso kein Geld gesehen. Jedenfalls dann, wenn die Firma (GmbH ?) im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöscht wird, wird ein Schaden des Klägers zu verneinen sein.
Das ist das Lebensrisiko des Klägers, das ihm kein Anwalt abnimmt.
Verfasst am: 21.03.05, 19:31 Titel: Re: Wer zahlt den Anwalt?
Servicer hat folgendes geschrieben::
Ob der Anwalt einen Fehler begangen hat, kann hier dahinstehen. Denn durch die Insolvenz der Beklagten hätte der Kläger sowieso kein Geld gesehen. Jedenfalls dann, wenn die Firma (GmbH ?) im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöscht wird, wird ein Schaden des Klägers zu verneinen sein.
Das ist das Lebensrisiko des Klägers, das ihm kein Anwalt abnimmt.
Es geht gerade nicht um den Anteil, den die Gegenseite - Zahlungsfähigkeit unterstellt - hätte zahlen müssen.
Wenn tatsächlich allein aufgrund eines verschuldenten Fehlers des Anwalts Forderungen geltend gemacht wurden, auf die kein Anspruch bestand und so der Streitwert hochgetrieben wurde, so sind die höheren Gerichts- und Anwaltskosten der Schaden. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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