Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wiedereinstellung nach Kündigung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wiedereinstellung nach Kündigung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Beamtenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
pepto
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 21.03.05, 18:59    Titel: Wiedereinstellung nach Kündigung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen.

Ich weiß, dass hier bereits hierüber diskutiert wurde, ob eine Wiedereinstellung nach einer vom Beamten aus gehenden Kündigung möglich ist. Dies wurde hier soweit verneint.

Jetzt sind mir mehrere Fälle bekannt, bei denen der Beamte nach seinem Kündigungswunsch nach ca. 1-2 Jahren wieder eingestellt wurde.

Ist dies doch möglich?

Danke für Eure Antwort.

Pepto
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Quasterich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 155

BeitragVerfasst am: 22.03.05, 08:36    Titel: erneute Berufung i.d. Beamtenverh. nach vorausgegangener Ent Antworten mit Zitat

Erst mal eine Klarstellung: Von Kündigung kann schon deshalb keine Rede sein, weil es an einem (Arbeits-) Vertrag - typisch bei privatrechtlichen Anstellungsverhältnissen etc. - mangelt.
Man kann die Frage auch kurz unter Hinweis auf einen bekannten Automobilanbieter-Spruch beantworten "Nichts ist unmöglich". Aber: Einen Anspruch (!) hat niemand.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hans Speicher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 1063

BeitragVerfasst am: 22.03.05, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo pepto,
Quasterich hat Recht - es ist möglich.

In NRW steht dazu z.B. in der LVO im § 83, dass frühere Beamte bisher durchlaufene Ämter nicht noch einmal durchlaufen müssen usw.

Nur mal ehrlich, wenn ich so einen Antrag oder so eine Bewerbung auf den Tisch bekomme, da würde ich schon genau "nachboren".

Gruß
Hans
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Beamtenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.