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Verfasst am: 21.03.05, 18:59 Titel: Wiedereinstellung nach Kündigung
Hallo zusammen.
Ich weiß, dass hier bereits hierüber diskutiert wurde, ob eine Wiedereinstellung nach einer vom Beamten aus gehenden Kündigung möglich ist. Dies wurde hier soweit verneint.
Jetzt sind mir mehrere Fälle bekannt, bei denen der Beamte nach seinem Kündigungswunsch nach ca. 1-2 Jahren wieder eingestellt wurde.
Verfasst am: 22.03.05, 08:36 Titel: erneute Berufung i.d. Beamtenverh. nach vorausgegangener Ent
Erst mal eine Klarstellung: Von Kündigung kann schon deshalb keine Rede sein, weil es an einem (Arbeits-) Vertrag - typisch bei privatrechtlichen Anstellungsverhältnissen etc. - mangelt.
Man kann die Frage auch kurz unter Hinweis auf einen bekannten Automobilanbieter-Spruch beantworten "Nichts ist unmöglich". Aber: Einen Anspruch (!) hat niemand.
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