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BELEIDIGUNG - Kostenübernahme Rechtschutzversicherung ???

 
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mazi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.03.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 20.03.05, 19:42    Titel: BELEIDIGUNG - Kostenübernahme Rechtschutzversicherung ??? Antworten mit Zitat

Hallo,
wer kennt sich da noch aus ?
Seit Jahren haben wir Streit mit den Nachbarn wegen ihren Hecken usw. was alles verwahrlost und zu uns herüberwuchert.
Wegen vorvertraglichkeit wurde uns Versicherungsschutz zu einem früheren Zeitpunkt verwehrt. Versicherungsschutz besteht nun aber definitiv seit Dezember 2003.
Nun wurden wir im Zusammenhang mit diesen Streitigkeiten wiederholt beleidigt und bedroht.
In den ARB steht u.a
2c
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Mietund
Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen
und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude
oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben,

wir sind Eigentümer unseres Hauses und Grundstücks
was sind dingliche Rechte ???
sind wir in unserem Fall gegen solche Beleidigungen und Bedrohungen versichert ???

Wäre recht nett wenn uns da jemand weiterhelfen könnte (bevor wir bei der Versicherung anklopfen)

MfG
mazi [/b]
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StuWa
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 935
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 20.03.05, 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

Im Falle von Beleidigungen würde ich eher einen Passus in den ARB zu Privatklageverfahren oder Unterlassungsklagen suchen. Leider habe ich den Kommentar (Schmidt/Proelss) zum VVG nicht mehr ... da waren auch die ARB kommentiert.
_________________
mit besten Grüßen aus Bonn Smilie und übrigens: auch ich bin renoméegeil und freue mich über grüne Punkte Winken
Und noch was, nachdem ich einmal deswegen "belehrt" wurde: wenn ich die maskuline Form verwende, meine ich natürlich auch die Damen Winken
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mazi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.03.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 21.03.05, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

sorry,
wollte ja nur wissen ob auch eine Beleidigung im direkten Zusammenhang mit einer neuerlichen Auseinandersetzung (Kompost) mit den Nachbarn mitversichert ist.

In einer Mitteilung der versicherung wurde uns Versicherungsschutz versagt weil:
"Es werden Interessen ausserhalb dieses Bereiches (§24)wahrgenommen"

mfG
mazi
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StuWa
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 935
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 21.03.05, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Erachtens ist die Beleidung durch einen Nachbarn nicht von einem Rechtsschutz aus dinglichen Rechten umfasst
_________________
mit besten Grüßen aus Bonn Smilie und übrigens: auch ich bin renoméegeil und freue mich über grüne Punkte Winken
Und noch was, nachdem ich einmal deswegen "belehrt" wurde: wenn ich die maskuline Form verwende, meine ich natürlich auch die Damen Winken
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mazi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.03.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 21.03.05, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

dann bleibt nur zu hoffen daß zumindest der Kompost(!!) abgedeckt ist
In Sachen Beleidigungen wäre dann wohl Zivilklage angesagt

mfGmazi
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StuWa
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 935
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 21.03.05, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

genau: zivilrechtlich gerichtet auf Unterlassen, ggfls. strafrechtlich im Privatklgeverfahren aus Beleidigung § 185 StGB
_________________
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