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Eidesstattliche Versicherung ... und nun?

 
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editmaster
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.03.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 22.03.05, 09:16    Titel: Eidesstattliche Versicherung ... und nun? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen ...

Folgender Sachverhalt: Ich habe für jemanden gearbeitet, der halt nicht bezahlt. Mittlerweile kann man unterstellen, das derjenige wusste, das er sowieso nicht bezahlen kann. Es geht zwar nicht um viel Geld, aber 3.800 Euro würden mir in meiner gegenwärtigen Situation trotzdem extrem weiterhelfen.
Wie dem auch sei. Jedenfalls habe ich bereits einen Vollstreckungstitel und er hat inzwischen eine Eidestattliche Verischerung abgeben. Ich hatte sogar einen Haftbefehl zur Erzwingung der EV.

Wie geht es jetzt weiter? Muss ich eine Kontopfändung beantragen? Was ist wenn ich, aufgrund des bisherigen Verhaltens des Schuldner annehmen muss, das er bei der EV nicht die Wahrheit gesagt hat, bzw. das er sein Einkommen irgendwie verschleiert (z.B. über seine Lebenspartnerin). Das lässt sich zwar schwer Nachweisen, aber mir steht das Wasser bis zum Hals und der Schuldner lacht sich ins Fäustchen.

beste Grüße

editmaster
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qw
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 708

BeitragVerfasst am: 22.03.05, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

Was steht denn in der EV drin? Gibt es auf einem Konto was zu holen?

Ansonsten könnte der Vertragsschluss in dem Bewußtsein der Zahlungsunfähigkeit bzw. Zahlungsunwilligkeit Betrug sein. Eine falsche EV ist ebenfalls strafbar. Wenn du entsprechende Anhaltspunkte hast, könntest du das Anzeigen. Dein Geld siehst du auf diesem Wege wahrscheinlich allerdings auch nicht wieder.
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ak
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Anmeldungsdatum: 14.12.2004
Beiträge: 526

BeitragVerfasst am: 22.03.05, 17:50    Titel: Wie geht es jetzt weiter? Antworten mit Zitat

Salut,


in juristischer Hinsicht so

(abgesehen von der Kontopfändung, die wahrscheinlich ergebnislos bleibt, deren Kosten Sie aber auf den Titel nehmen lassen können):

Pfeil Strafantrag bei der zust. Staatsanwaltschaft wegen Betrugsverdachts stellen
Pfeil Im Falle der Privatinsolvenz des Schuldners die Option "unerlaubte Handlung" beim Ausfüllen des Antrags, welches Ihnen vom Insolvenzgericht zugestellt wird, wählen.


Àdieu
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