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Verfasst am: 18.05.05, 15:00 Titel: Zeitvertrag bei Beamten
Wie lange darf man einen Beamten, nach bestandener Laufbahnprüfung, in einem befristeten Arbeitsverhältnis beschäftigen.
Zeitvertrag über ein Jahr, soll jetzt verlängert werden. Verliert man dadurch seinen Beamtenstatus?
Anmeldungsdatum: 12.05.2005 Beiträge: 1614 Wohnort: schönste Stadt der Welt
Verfasst am: 18.05.05, 17:16 Titel:
Hier wird wohl einiges - nämlich Beamtenrecht und Arbeitsrecht - durcheinander gebracht.
Im Anschluss an einen Vorbereitungsdienst wird kein Beamtenverhältnis auf Zeit begründet. Dies ist nur möglich, wenn das Gesetz dies ausdrücklich vorsieht (z.B. Kommunale Wahlbeamte). Dies wird hier wohl nicht der Fall sein. vielmehr wird es um eine befristete Weiterbeschäftigung nach dem Vorbereitungsdienst gehen, weil es nicht genügend Dauer-Stellen gibt.
Hinsichtlich der Befristung von Arbeitsverhältnissen von Angestellten im öffentlichen Dienst gilt einerseits der BAT (Sonderregelungen SR 2y) und andererseits das Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Entweder gibt es einen sachlichen Grund für die Befristung z.B. Vertretung von beurlaubten/Erkrankten Mitarbeitern, vorübergehender Bedarf oder im Falle des fehlenden sachlichen Grundes die Befristung anch § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Der Befristungsgrund müsste sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben.
Insoweit ist hier nicht festzustellen, ob es sich um einen zulässigen oder unzulässigen Fristvertrag handelt. Das Beamtenverhältnis besteht jedenfalls nicht mehr, weil es mit dem Vorbereitungsdienst geendet hat und offenbar eine Überleitung/Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Probe nicht erfolgt ist.
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