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Hallo!
Ich hab folgendes Problem:
Ich benötige ein Urteil eines Verwaltungsgerichts, das sich ungefähr mit folgendem Sachverhalt auseinander setzt:
Ein BeamterA wird mit 35 Jahren in den frühzeitigen Ruhestand versetzt, wegen dienstunfähigkeit. Nach zwei Jahren wird er wieder in den Dienst berufen, da sich die dienstunfähigkeit aufgelöst hatte. Nun ist die Frage, ob sich gemäß § 28 BBesG und § 13 BeamtenVG die Zeit auf die BDA auswirkt oder ob eine neue BDA Berechnung angestellt werden muss??!! Und ob die zuvor abgeleisteten Dienstjahre ein so verfallen!!
Wäre nett, wenn mir jemand behilflich sein könnte
LG
PS: Bin auch über private, eigene Meinungen erfreut!!
Anmeldungsdatum: 12.05.2005 Beiträge: 1614 Wohnort: schönste Stadt der Welt
Verfasst am: 18.05.05, 14:28 Titel:
M.W. ist eine neue BDA-Berechnung vorzunehmen, da der Beamte bei seiner Reaktivierung erneut in das Beamtenverhältnis berufen, d.h. ernannt wird. Die Zeit der hauptberuflichen Verwendung in der Vordienstzeit wird berücksichtigt, die Zeit der Zahlung der Versorgungsbezüge allerdings nicht, da die Versorgungsbezüge keine Bezüge aus einer hauptberuflichen Tätigkeit sind.
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