Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Besoldungsdienstalterberechnung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Besoldungsdienstalterberechnung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Beamtenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Barbara Wanger
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.04.2005
Beiträge: 44
Wohnort: Edenkoben

BeitragVerfasst am: 05.04.05, 08:33    Titel: Besoldungsdienstalterberechnung Antworten mit Zitat

Hallo!
Ich hab folgendes Problem:
Ich benötige ein Urteil eines Verwaltungsgerichts, das sich ungefähr mit folgendem Sachverhalt auseinander setzt:

Ein BeamterA wird mit 35 Jahren in den frühzeitigen Ruhestand versetzt, wegen dienstunfähigkeit. Nach zwei Jahren wird er wieder in den Dienst berufen, da sich die dienstunfähigkeit aufgelöst hatte. Nun ist die Frage, ob sich gemäß § 28 BBesG und § 13 BeamtenVG die Zeit auf die BDA auswirkt oder ob eine neue BDA Berechnung angestellt werden muss??!! Und ob die zuvor abgeleisteten Dienstjahre ein so verfallen!!

Wäre nett, wenn mir jemand behilflich sein könnte

LG Sehr glücklich

PS: Bin auch über private, eigene Meinungen erfreut!! Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
lawyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 18.05.05, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

M.W. ist eine neue BDA-Berechnung vorzunehmen, da der Beamte bei seiner Reaktivierung erneut in das Beamtenverhältnis berufen, d.h. ernannt wird. Die Zeit der hauptberuflichen Verwendung in der Vordienstzeit wird berücksichtigt, die Zeit der Zahlung der Versorgungsbezüge allerdings nicht, da die Versorgungsbezüge keine Bezüge aus einer hauptberuflichen Tätigkeit sind.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Beamtenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.