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Farscheinkontrolle durch Krimminalpolizei
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skayritera
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 22.03.05, 10:54    Titel: Farscheinkontrolle durch Krimminalpolizei Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,


Angenommen die Kriminalpolizisten aus der TV-Serie "Doppelter Einsatz" sind wirklich Kripos und ihr Revier ist irgendwo in München.

Eines Tages steigen Sie in die Münchener U-Bahn (Linie ist egal) und kurz nach der abfahrt gings folgendes Los:

Die Kriminalpolizisten hole ihre Dienstaussweise raus und gehen zum jeden Fahrgast und sagen "Krimminalpolizei! Die Fahrscheine Bitte!".

Frage:
Dürfen diese Kripos in Bus und Bahn Fahrscheinkontrolle machen?
_________________
Mfg Skayritera Winken
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
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A.Wedel
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 22.03.05, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst: Wenn ein Polizist dem Bürger gegenübertritt, ist es für den Bürger egal, ob er es mit jemandem von der Kripo, von der Schutzpolizei, von der Verkehrspolizei, der berittenen Polizei oder sonst irgendeiner Dienststelle zu tun hat.

Diese Unterscheidung ist nur für den innerdienstlichen Bereich (Zuständigkeiten) von Bedeutung, nach außen hin ist man "nur" Polizist. Hinweis: In sämtlichen Gesetzestexten ist immer nur von: "Die Polizei darf..." oder "... des Polizeibeamten ist Folge zu leisten..." die Rede. Unterschieden wird da nicht.

Es stellt sich insofern die Frage, ob Polizisten selbständig Fahrkartenkontrollen durchführen dürfen. Aus Berlin weiß ich, daß es gemischte Teams von BVG-Mitarbeitern und Polizisten gibt, die dürfen das dann natürlich (weil von der BVG-Leitung mit Hausrecht versehen).

Eine verdachtsunabhängige Kontrolle (mangels tatsächlicher Anhaltspunkte für einen Fahrgeldbetrug) ließe sich meines Erachtens nach über das Polizeirecht erklären. Es ist bekannt, daß (nur um eine Zahl zu nennen) 10 % aller Fahrgäste unehrliche Leute sind, weswegen von hieraus eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung anzunehmen ist und gefahrenabwehrrechtliche Aspekte vorliegen würden, die solche Maßnahmen dann rechtfertigen würden.

Andere Vorschläge?
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 22.03.05, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Habe es persönlich noch nicht miterlebt, würde vermutlich aber mehr als fragend schauen wenn ichs erleben würde.
Mit dem eigentlichen Aufgabengebiet hats meiner Meinung nach wenig zu tun, es sei denn in solch Ausnahmefällen wie von Dir beschrieben, siehe Berlin.
Kann mir ehrlich gesagt auch keine rechtliche Grundlage vorstellen, auf der Polizeibeamte Fahrscheinkontrollen durchführen könnten, denn der Fahrschein stellt nen Vertrag zwischen Fahrgast und Beförderungsunternehmen dar, und präventiv die Einhaltung von privaten Verträgen zu prüfen ist nicht Aufgabe der Polizei. Sonst müßten die Jungs und Mädels ja demnächst ausziehen um zu prüfen ob auch jeder brav seinen Fernseher bei der GEZ angemeldet hat. Was ja auf Grund des öffentlich rechtlichen Interesses dann eigentlich noch weit vor der Fahrkertenkontrolle angesiedelt sein müsste meiner Meinung nach.
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skayritera
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 02.05.05, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Bedeutet das die un Bus oder Bahn die Fahrkarten kontrollieren dürfen?
_________________
Mfg Skayritera Winken
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RealRomi
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Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 03.05.05, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

Steht doch da in wenn ihnen in bestimmten Fällen von der Verkehrsgesellschaft das Hausrecht ausgesprochen wurde JA. Aber mal ganz ehrlich unsere Kripo hat so schon alle Hädne voll zu tun da geben die sich doch nicht mo so nen krümelmist wie Schwarzfahren ab. Dazu gibbet Kontrolleure.
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svnmr
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Anmeldungsdatum: 23.03.2005
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 05.05.05, 06:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ich schätze die Kontrollen durch Polizisten ist durchaus möglich.
Und zwar auf Grund § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen)
Wenn es in dieser Linie vermehrt zu Scharzfahrten gekommen ist, wären solche Kontrollen möglich.
Es ist aber siche auch möglich, dass dieser Kontrollzweck vorgeschoben wird, um andere "Kenntnisse" zu erlangen.
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Hamster
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 05.05.05, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

svnmr hat folgendes geschrieben::

Es ist aber siche auch möglich, dass dieser Kontrollzweck vorgeschoben wird, um andere "Kenntnisse" zu erlangen.



Verschwörung ?
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svnmr
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.03.2005
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 05.05.05, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

nein, aber wäre es nicht möglich Bewegungsprofile von irgendwelchen Leuten zu erstellen?

Ja Ja, ich weis, zu viele Amifilme
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gustl
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.02.2005
Beiträge: 100

BeitragVerfasst am: 05.05.05, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

svnmr hat folgendes geschrieben::
nein, aber wäre es nicht möglich Bewegungsprofile von irgendwelchen Leuten zu erstellen?

Ja Ja, ich weis, zu viele Amifilme


Anhand eines Fahrscheins???? Geschockt
Also DAS kommt ja nich mal im Ami-Film vor..... Sehr böse
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Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 05.05.05, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe manchmal schon das Gefühl, als einziger Fahrgast mit einem gültigen und bezahlten Fahrschein unterwegs zu sein.
Von daher freue ich mich über jede Fahrscheinkontrolle ...
Ich leide nicht unter Verfolgungswahn, von daher dürfen "die" mein Bewegungsprofil gerne haben ... Auf den Arm nehmen
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 06.05.05, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

svnmr hat folgendes geschrieben::
nein, aber wäre es nicht möglich Bewegungsprofile von irgendwelchen Leuten zu erstellen?

Ja Ja, ich weis, zu viele Amifilme


Bewegungsprofil an hand von Fahrscheinen *schmunzel*

Ich sags ja, überall sind Verschwörungen zu erkennen, aber mal ne Frage, was sollen die Jungs dann machen wenn jemand "nur" eine Monatskarte hat, mit der er im gesamten Nahbereichsnetz rumfahren kann wie er lustig ist ?

Wird der dann automatisch in die Kategorie "fahrendes Volk bzw. Euronomade" eingestuft nach Deiner Ansicht ? Sehr glücklich
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 06.05.05, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht werden ja demnächst im Zuge der Anti-Terror-Maßnahmen Monatskarten verboten und der Besitz mit mindestens 3 Monaten Guantanamo Bay geahndet... Mit den Augen rollen Sehr böse
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 06.05.05, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

Na dann hoffe ich aber, daß Schröder, Schilly, Fischer und wie die Brüder noch alle heißen im Besitz einer Monatskarte sind und auch damit erwischt werden, dann wär schon mal ein Problem gelöst und es könnte in Sachen Wirtschaft etc. wieder aufwärts gehen Sehr glücklich
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RealRomi
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Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 09.05.05, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

LOL meinst du echt die fahren Bus und Bahn Winken
Und selbst wenn die das mal tun haben die wahrscheinlich die goldene Ehrenfahrkarte
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 10.05.05, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

RealRomi hat folgendes geschrieben::
LOL meinst du echt die fahren Bus und Bahn Winken
Und selbst wenn die das mal tun haben die wahrscheinlich die goldene Ehrenfahrkarte


Vermutlich nicht, aber wenn man solch ein Gesetz verabschieden würde, würde ich mich sogar dazu hinreißen lassen, den Herrschaften eine solche Monatskarte zu schenken und natürlich auch einen sofortigen Hinweis an die zuständige Dienststelle in Berlin schicken, damit diese Übeltäter umgehend aus dem Verkehr gezogen werden können . Winken
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