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Nichtverbeamtung wegen erhöhten Blutdruck (durch Aufregung)?

 
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Bassistin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.03.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 22.03.05, 10:55    Titel: Nichtverbeamtung wegen erhöhten Blutdruck (durch Aufregung)? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe gerade mein 1. Staatsexamen hinter mir und war gerade beim Gesundheitsamt.
Nun ist es so, dass alles in Ordnung war. Nur mein Blutdruck war erhöht (164/96).

Diese "Problem" kenne ich schon. Immer wenn ich beim Arzt bin, bin ich so aufgeregt, dass mein Blutdruck nach iben schnellt. Ansonsten habe ich einen ganz normalen Blutdruck. Das wurde vor einigen Jahren auch durch eine 24 h Blutdruckmessung bestätigt. Die ärztin damals meinte, dass sein nur auf die Aufregung zurückzuführen und habe absolut nichts mit einem hohen Blutdruck zu tun.

Der Arzt im Gesundheitsamt sah das allerdings anders. Er meinte, er kann mir so nicht die Eignung für das Beamtenverhältnis ausstellen. Ihc muss in 2 Jahren (nach meinem Referendariat) wieder kommen und wenn dann mein Blutdruck nicht im normalen Bereich ist, werde ich nicht verbeamtet.
Auch meine Frage, ob wir nicht eine Langzeitmessung machen könnten, damit ich "beweisen" kann, dass ich nicht unter dauerhaftem Bluthochdruck leide, verneinte er.
Zudem hat er den Bdruck mit einem Handmessgerät gemessen, bei dem sehr schnell Fehler auftreten können, wenn man es falsch hält (so ist es zumindest mit dem bei uns daheim) und war auch nicht bereit wenigstens die Messung ein zweites Mal durchzuführen.

Nun frage ich mich, ob da alles mit rechten Dingen zugegangen ist.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder womögliche eine Adresse, an die ich mich wenden kann?

Vielen Dank im Voraus

Julia
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FunThomas
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 72

BeitragVerfasst am: 22.03.05, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Julia,

hatte vor einiger Zeit meine Lebenszeitverbeamtung und damit verbunden natürlich auch die entsprechende Untersuchung. Da ich im Vollzug arbeite, waren die Anforderungen entsprechend höher.

Im Rahmen dieser Untersuchung haben sie auch mit so einem Handgelenkgerät bei mir gemessen, und es kamen "utopische" Werte heraus. Da ich mich und meinen Körper kenne, habe ich interveniert und verlangt, dass die Messung mit dem Manschettengerät durchgeführt wird und siehe da, mein Wert war doch in Ordnung. Soviel zu den Handgelenkgeräten, die sind wirklich sehr fehleranfällig und für die Festlegung der Diagnose Bluthochdruck wohl alles andere als geeignet.

Sollte der Arzt das tatsächlich in zwei Jahren ebenso durchführen, würde ich mittels Widerspruch die Entscheidung des Arztes anfechten. Dann dürfte ein zweiter Arzt diese Entscheidung überprüfen und zumindest eine 24h Messung bei einer derartigen Tragweite der Entscheidung anordnen.

Sollte es bei der Lebenszeitverbeamtung dann tatsächlich aufgrund mangelnder gesundheitlicher Eignung einen negativen Bescheid geben, solltest du dir gleich einen Anwalt nehmen, allein dürftest du da auf verlorenem Posten kämpfen.

mit freundlichen Grüßen

FunThomas
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minniaturmaus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.03.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 22.03.05, 14:19    Titel: Kann mich nur anschließen Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn die gesundheitliche Eignung vom Amtsarzt/Ärztin negativ beschieden wird, sehen die Chancen wirklich schlecht aus. Vor wurden die Regeln hierfür - meines Erachtens zum Nachteil des "Kranken" - verschärft: was der Amtsarzt sagt, soll "Gesetz" sein; auch wenn der Facharzt was Anderes sagt.

Wenn man sich sicher ist, dass keine gesundheitlichen Probleme bestehen, kann ich nur raten, sich umgehend einen Rechtsanwalt/wältin zu nehmen.

Grüße
M.
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Hans Speicher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 1063

BeitragVerfasst am: 22.03.05, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Bassistin,
vielleicht sind die Personalverantwortlichen einem vorbereitenden Gespräch zugänglich.
Was ich meine: Rechtzeitig vor dem nächsten Untersuchungstermin vom Hausarzt (Interneist) eine Langzeit-EKG mit Blutdruckmessung machen lassen und das Ergebnis dem Personalverantwortlichen mitteilen. Dann darum bitten, dass dieses ärztliche Dokument dem Untersuchungsauftrag beigefügt wird.

Jetzt kann der Amtsarzt nicht einfach mit seinem händischen Blutdruckmessgerät kommen sondern muss medizinisch seriös den Blutdruck ermitteln. Ist das Ergebnis wie bei der ersten Untersuchung und die Personalstelle übernimmt das Ergebnis, sofort Widerspruch und zweites Gutachten beantragen - dazu ist dringend anwaltliche Hilfe zu empfehlen. Es soll einige wenige Fachanwälte für Beamtenrecht geben - nach meiner Erfahrung sind die von Gewerkschaften empfohlenen nicht immer die besten.

Gruß
Hans
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