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abfindung

 
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kittel
Gast





BeitragVerfasst am: 01.10.04, 09:36    Titel: abfindung Antworten mit Zitat

meine frage ist für älteres ehepaar.nach 26.jähriger betriebsangehörigkeit wurde der mann gekündigt.hat er anspruch auf abfindung.beim arbeitsgericht hatte er durch eine kur die 3wochen frist verpasst.gibt es ausweg.er ist jetzt arbeitslos gemeldet.
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FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 01.10.04, 10:07    Titel: Re: abfindung Antworten mit Zitat

kittel hat folgendes geschrieben::
meine frage ist für älteres ehepaar.nach 26.jähriger betriebsangehörigkeit wurde der mann gekündigt.hat er anspruch auf abfindung.beim arbeitsgericht hatte er durch eine kur die 3wochen frist verpasst.gibt es ausweg.er ist jetzt arbeitslos gemeldet.


Die Frist zu verpassen ist ganz ganz schlecht. Ob ein Antrag auf nachträgliche Zulassung der Klage erfolgreich sein könnte, kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht eher entscheiden, nachdem er sich mit dem konkreten Fall genau befasst hat.

Ohne Klagemöglichkeit hat man kaum Aussicht auf eine Abfindung.

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thdoerfler
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Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 04.10.04, 09:42    Titel: Re: abfindung Antworten mit Zitat

SOFORT HANDELN:

Entweder heute noch zum Anwalt (Am Besten ein "Fachanwalt für Arbeitsrecht" - ist nicht teurer) oder zum Gericht - Dort Kündigungsschutzklage einreichen (wirksam auch ohne Anwalt) und erklären, warum man die 3-Wochenfrist versäumt hat.

Kurabwesenheit dürfte ausreichende Entschuldigung sein.
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FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 04.10.04, 09:52    Titel: Re: abfindung Antworten mit Zitat

thdoerfler hat folgendes geschrieben::
SOFORT HANDELN:

Entweder heute noch zum Anwalt (Am Besten ein "Fachanwalt für Arbeitsrecht" - ist nicht teurer) oder zum Gericht - Dort Kündigungsschutzklage einreichen (wirksam auch ohne Anwalt) und erklären, warum man die 3-Wochenfrist versäumt hat.

Kurabwesenheit dürfte ausreichende Entschuldigung sein.


Wenn schon ohne Anwalt (in diesem Fall nicht zu empfehlen) dann sollte man unbedingt einen förmlichen Antrag auf nachträgliche Zulassung der Klage stellen.

Sonst läßt der Richter die Klage gar nicht erst zu.

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