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Betriebsbedingte-, verhaltensbedingte Kündigung – Bitte Hilf

 
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Alex
Gast





BeitragVerfasst am: 03.10.04, 23:56    Titel: Betriebsbedingte-, verhaltensbedingte Kündigung – Bitte Hilf Antworten mit Zitat

Hallo,

mein Arbeitgeber ist mit seiner betriebsbedingten Kündigung vor dem Arbeitsgericht gescheitert und diese Kündigung zurückgezogen., da die Abfindungssumme 10.000,-- € betragen hätte. Es hatte vor der betriebsbedingten Kündigung niemals eine Beschwerde oder Abmahnung gegeben.

Am ersten Arbeitstag nach der Kündigungsrücknahme bekam ich schon am nächsten Tag per EBf-Rsch eine Abmahnung mit der Begründung:

Ich hätte am ersten Arbeitstag versucht, bei einer Kollegin „Stimmung zu machen“ und „wir werten diesen von Ihnen gezeigte Vorgehen als Versuch, Mitarbeiter in eine Richtung des Streites und des Unfrieden zu bringen und empfinden dies als eine von Ihnen zu verantwortende Störung des Betriebsfriedens“ sowie

„Wir weisen Sie darauf hin, dass wir in diesem Verhalten einen einen schweren Verstoß gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten sehen. …… sowie

„Sollten Sie, entgegen dieser Abmahnung erneut in der von uns gerügten Art und Weise gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen, werden wir uns zu unserem Bedauern dazu veranlasst sehen, arbeitsrechtliche Konsequenzen einzuleiten“.

Selbstverständlich sind diese Vorwürfe und die Abmahnung ungerechtfertigt und nicht zu beweisen.

Ich sehe zwar in der Abmahnung einen Versuch dieser Firma, die von Ihnen ungerechtfertigt ausgesprochene und zurückgenommene betriebsbedingte Kündigung doch noch auf diese Weise in eine verhaltensbedingte Kündigung umwandeln und durchsetzen zu können. Kann dies denn gelingen und was kann ich dagegen tun?

Ich bin eine geschiedene Kauffrau Mitte 50 und alleinerziehende Mutter eines unterhaltsbe-rechtigten Sohnes der im zweiten Semester studiert. Auf dem heutigen Arbeitsmarkt wohl nicht mehr vermittelbar. Der erste Arbeitsgerichtsprozess einschl. dem Fachanwalt für Arbeitsrecht hat horrende Kosten verursacht. Einen zweiten AG-Prozess kann ich mir beim besten Willen nicht leisten.

Ich bin seit dem Wochenende sehr sehr verzweifelt und wäre für Antworten sehr dankbar.
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miau
Gast





BeitragVerfasst am: 04.10.04, 00:27    Titel: Re: Betriebsbedingte-, verhaltensbedingte Kündigung ? Bitte Antworten mit Zitat

Aufgrund welcher Äusserung/en gegenüber Ihrer Kollegin wird Ihnen denn dieser Vorwurf gemacht?

MfG miau
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Gast






BeitragVerfasst am: 04.10.04, 05:26    Titel: Re: Betriebsbedingte-, verhaltensbedingte Kündigung – Bitte Antworten mit Zitat

[quote="Alex"]Hallo,



„Sollten Sie, entgegen dieser Abmahnung erneut in der von uns gerügten Art und Weise gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen, werden wir uns zu unserem Bedauern dazu veranlasst sehen, arbeitsrechtliche Konsequenzen einzuleiten“.


Hmmmmm, arbeitsrechtliche Konsequenzen? Wenn das mal nicht ein WENIG zu allgemein formuliert ist! Ist das alles, was dazu in der Abmhanung steht? Hat man nicht genau dargelegt, worin diese "arbeitsrechtliche Konsequenz" bestehen soll?
Solange die Androhung so hinreichend unbestimmt ist, würde ich mir keine weiteren Gedanken machen und die Sache einfach auf sich beruhen lassen. Mit einem hohen Grad der Wahrscheinlichkeit genügt sie den Anforderungen an eine Abmahnung zur Einleitung einer Kündigung nämlich nicht.

Vergiß es also, geh deiner Arbeit weiter nach und rede vor allem im Betrieb nicht mehr mit Kollegen über die Sache. Dann bietest du deinem Chef keine Angriffsfläche mehr und hast nichts zu befürchten. Smilie
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Alex
Gast





BeitragVerfasst am: 04.10.04, 08:16    Titel: Re: Betriebsbedingte-, verhaltensbedingte Kündigung ? Bitte Antworten mit Zitat

Die Kollegin erklärte mir, daß in meiner krankheitsbedingten Abwesenheit beschlossen wurde, keine Mehrarbeits- oder Überstundenvergütungen mehr zu bezahlen. Dies widerspricht den bestehenden Arbeitsvertrag.

Ich sagte dann nur, "entweder sie akzeptieren dies alle oder sie müssen dagegen vorgehen. Ich selbst stehe für solche Aktionen allerdings nicht zur Verfügung, da ich krankheitsbedingt selbst eh keine Mehrarbeitsstunden leisten kann".

Die Geschäftsleitung sieht diesen Satz nun "als Aufforderung an, zum Arbeitsgericht zu gehen". Und nachdem die Geschäftsleitung u.a. auch wegen des fehlenden Betriebsrates sowie keiner getroffenen Sozialauswahl bei ihrer betriebsbedingten Kündigung verloren hat, läuft diese Amok. Bei der Arbeitsgerichtsverhandlung stellte man fest, dass die weiteren 60 entlassenen ebenfalls unrechtmäßig entlassen wurden. Diese hatten jedoch den Weg zum Arbeitsgericht gescheut und ihre Einspruchsfrist war abgelaufen. Bei der Gerichtsverhandlung wurde ebenfalls festgestellt, dass gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen wurden, der Bereitschaftsdienst (EU-Urteil v. 3.10.00) einfach als Pausen abgezogen worden war und die Gehaltsabrechnungen ebenso nicht stimmten, da nicht der Durchschnitt der regelmäßigen Mehrarbeitsstunden, Provisionen und Prämien der vergangenen 12 Monate bei der Berechnung mit einbezogen worden war (Grundsatzurteil v. 21.11.01-Az 5 AZR 457/00). Die Firma mußte diese rück- und nachberechnen und € 3.000,-- brutto nachbezahlen. Nun fürchtet die Firma wohl, ich setzte mein erworbenes Wissen bei den Kolleginnen ein.
Die Firma mußte also entweder ihre rechtunwirksame Kündigung zurückziehen oder eine Abfindungssumme von € 10.000,-- bezahlen. Deshalb haben sie diese Kündigung zurückgenommen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 04.10.04, 09:06    Titel: Re: Betriebsbedingte-, verhaltensbedingte Kündigung ? Bitte Antworten mit Zitat

[quote="Alex"]Die Kollegin erklärte mir, daß in meiner krankheitsbedingten Abwesenheit beschlossen wurde, keine Mehrarbeits- oder Überstundenvergütungen mehr zu bezahlen. Dies widerspricht den bestehenden Arbeitsvertrag.

===> Vorsicht mit solchen Aussagen! Das würde voraussetzen, dass du genaue Kenntnisse über die Inhalte der Einzelarbeitsverträge der Kolleginnen hast. Die können aber durchaus unterschiedlich sein, und dann wäre diese Aussage u.U. sachlich falsch.
Es wäre sicher geschickter, sich zu diesem Thema gar nicht mehr zu äußern!
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 04.10.04, 09:24    Titel: Re: Betriebsbedingte-, verhaltensbedingte Kündigung ? Bitte Antworten mit Zitat

Ein Hinweis auf rechtlich zulässiges Handeln kann kein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten sein. Überdies ist das vorgeworfene Verhalten in der Abmahnung wohl nicht hinreichend konkretisiert, um eine wirksame Abmahung zu begründen.

Deshalb kannst Du Dich ruhig zurücklehnen, die "Abmahnung" hat keine rechtlichen Wirkungen und vermag eine fristgerechte verhaltensbedingte Kündigung nicht zu rechtfertigen.

Du kannst aber auch zum Arbeitsgericht gehen und gegen die Abmahnung klagen. Dazu brauchst Du nichteinmal einen Anwalt, so einfach ist der Sachverhalt. Einfach zur Geschäftsstelle gehen, Abmahnung mitnehmen, und dort zu Protokoll eine Klage einreichen.
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