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recht.de :: Thema anzeigen - von selbständigkeit zum arbeiter - änderungen?
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von selbständigkeit zum arbeiter - änderungen?

 
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babsi
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Anmeldungsdatum: 22.03.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 22.03.05, 17:51    Titel: von selbständigkeit zum arbeiter - änderungen? Antworten mit Zitat

wenn man angenommen vom Selbständigen wieder zum Arbeiter wird - bei der Wirtschaftslage keine Seltenheit -, und hat eine auf die Selbständigkeit bezogene Unfallversicherung für noch rund 1,5 JAhre bis zum Vertragsende abgeschlossen, meldet der Versicherung die Änderung - dadurch ändert sich die Beitragshöhe oder aber die Absicherung oder gar beides, in welchem zeitraum kann ich kündigen???
kann ich überhaupt kündigen? oder muss ich die Änderung der >Beiträge ohne weiteres akzeptieren.. ? einige Versicherungen sind da ja kulant aber was ist mit denen die auf ihre verträge bestehen? haben die ein recht darauf oder habe ich mehr rechte.. ich kenn es so, dass bei Änderung man Kündigen darf.. gibt es ausnahmen ??? danke für Tipps aller art
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 23.03.05, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Allein die Tatsache, dass man vom Selbsständigen zum Arbeiter wird, dürfte an den Tarifen für die private Unfallversicherung nichts ändern. Allerdings gibt es je nach Art der Tätigkeit unterschiedliche Berufsgruppen, nach denen die Einstufung erfolgt. Es kommt immer darauf an, ob man körperliche oder kaufmännische Tätigkeiten verrichtet. Dies trifft allerdings nur auf Männer zu, bei Frauen bleibt die Tarifgruppe gleich, egal welcher Tätigkeit man nachgeht.

Unterschiede gibt es auch in den Leistungen, die versichert werden. Bei Selbstständigen werden meist höhere Summen vereinbart als bei Angestellten (Stichwort Berufsgenossenschaft). Das ist aber je nach Belieben des Versicherungsvermittlers unterschiedlich.

Ich gehe davon aus, dass Ihr Vertrag sich nicht verändern wird, auch wenn Sie den Berufswechsel anzeigen (was Sie übrigens unbedingt tun sollten, sicher ist sicher). Am einfachsten ist es jedoch, einen Beratungstermin mit Ihrem Kundenbetreuer zu vereinbaren und über Ihre Absicherung zu sprechen. Denken Sie daran, dass auch wenn Sie wieder durch Ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert sind, Ihre Freizeit immer noch eine private Unfallversicherung erfordert.
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