Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Einschränkbarkeit durch Schulordnung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Einschränkbarkeit durch Schulordnung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verfassungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Feggis
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.03.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 22.03.05, 18:34    Titel: Einschränkbarkeit durch Schulordnung Antworten mit Zitat

Hi!

Ich habe mich heute mit einigen Komilitonen über unsere Hausarbeit unterhalten und dabei sind mir Zweifel an meiner Lösung gekommen. Folgendes Problem hat sich mir gestellt:

Ein Schüler trägt eine Jacke mit Nazionalsozialistischen Bezügen im Unterricht. Daraufhin verbietet ihm die Schule dies. Da er die Jacke weiter trägt droht die Schule mit Unterrichtsausschluss. S beugt sich nun, klagt aber vor dem Verwaltungsgericht, vor dem er letztinstanzlich verliert.

Als Gesetzestext war nur der entsprechende Paragraph der Schulordnung abgedruckt mit einem Verweis, auf Grund welcher Norm (Schulgesetz) diese erlassen wurde. Das Schulgesetz selbst war nicht abgedruckt.

Ich habe nun als Grundrechtsschranke das Schulgesetz genommen (allgemeine Gesetze) und die Schulordnung als Anwendung des Schulgesetzes geprüft. Grund dafür war, dass ich für die Einschränkung auf Grund eines Gesetzes ein materielles Gesetz brauche, dieses wird von juristischen Personen des öffentlichen Rechts erlassen, aber eine Schule ist keine juristische Person, ergo kann sie kein materielles Gesetz erlassen um die Meinungsfreiheit einzuschränken.

Meine Mitstudenten haben aber die Schulordnung als Grundrechtsschranke des Art. 5 I S.1 GG genommen.

Daher sehe ich nun drei Möglichkeiten:

1. Meine Prüfung ist korrekt.
2. Ich müsste, so wie die Gesetzestexte in der Aufgabe stehen, doch die Schulordnung als Schranke prüfen aber ablehnen, weil sie kein materielles Gesetz darstellt.
3. Die Schulordnung ist als Grundrechtsschranke zulässig.

Für Fall 3. wüßte ich jedoch nicht wie dies zu begründen ist.

Für Hilfe bin ich sehr dankbar.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
gloriaD
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 1484

BeitragVerfasst am: 23.03.05, 09:30    Titel: Re: Einschränkbarkeit durch Schulordnung Antworten mit Zitat

Feggis hat folgendes geschrieben::
Hi!

Ich habe mich heute mit einigen Komilitonen über unsere Hausarbeit unterhalten und dabei sind mir Zweifel an meiner Lösung gekommen. Folgendes Problem hat sich mir gestellt:

Ein Schüler trägt eine Jacke mit Nazionalsozialistischen Bezügen im Unterricht. Daraufhin verbietet ihm die Schule dies. Da er die Jacke weiter trägt droht die Schule mit Unterrichtsausschluss. S beugt sich nun, klagt aber vor dem Verwaltungsgericht, vor dem er letztinstanzlich verliert.

Als Gesetzestext war nur der entsprechende Paragraph der Schulordnung abgedruckt mit einem Verweis, auf Grund welcher Norm (Schulgesetz) diese erlassen wurde. Das Schulgesetz selbst war nicht abgedruckt.

Ich habe nun als Grundrechtsschranke das Schulgesetz genommen (allgemeine Gesetze) und die Schulordnung als Anwendung des Schulgesetzes geprüft. Grund dafür war, dass ich für die Einschränkung auf Grund eines Gesetzes ein materielles Gesetz brauche, dieses wird von juristischen Personen des öffentlichen Rechts erlassen, aber eine Schule ist keine juristische Person, ergo kann sie kein materielles Gesetz erlassen um die Meinungsfreiheit einzuschränken.

Meine Mitstudenten haben aber die Schulordnung als Grundrechtsschranke des Art. 5 I S.1 GG genommen.

Daher sehe ich nun drei Möglichkeiten:

1. Meine Prüfung ist korrekt.
2. Ich müsste, so wie die Gesetzestexte in der Aufgabe stehen, doch die Schulordnung als Schranke prüfen aber ablehnen, weil sie kein materielles Gesetz darstellt.3. Die Schulordnung ist als Grundrechtsschranke zulässig.

Für Fall 3. wüßte ich jedoch nicht wie dies zu begründen ist.

Für Hilfe bin ich sehr dankbar.


Das würde bedeuten, dass jeder Schulleiter oder jede Schulkonferenz das Grundgesetz einschränken könnte! Eine geradezu kuriose Vorstellung!

Und zur Prüfungsreihenfolge: Es wird ja wohl nicht zunächst eine (beliebige) Schranke festgestellt, sondern gefragt, ob es eine gesetzliche Schranke gibt. Die Schulordnung scheidet von vornherein als solche aus. Sie hat ja nicht einmal Rechtsnormqualität.

Eine ganz andere Frage ist die, was mit "nationalsozialistischen Bezügen" gemeint sein soll und ob das Verbot etwa durch die evtl. Strafbarkeit der "Bezüge" gerechtfertigt sein kann.
_________________
gloriaD
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 25.03.05, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

Warum sollte eine Schulordnung keine Rechtsnorm sein?

Die übliche Formulierung ist z.B. in Bayern:

"Auf Grund von (Aufzählung der jeweiligen Artikel) des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) erläßt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Verordnung:"

Beispiel:

http://www.km.bayern.de/km/recht/wso/index.html

Der Bezug zu den Grundrechten ist dann in Art. 120 des Gesetzes.

Aber beim Tragen von NS-Emblemen dürfte doch eher das StGB als die Schulordnung das relevante Gesetz sein, das evtl. ein Grundrecht einschränkt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verfassungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.