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Besoldungsrecht vs. Unterhaltsrecht

 
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claus_rd2003
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.03.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.03.05, 18:51    Titel: Besoldungsrecht vs. Unterhaltsrecht Antworten mit Zitat

Hallo @all,
vielleicht kann mir jemand bei folgendem Problem helfen.
Ich bin Beamter und seit zwei Jahren geschieden, meine drei Kinder leben im Haushalt meiner Ex. Meine Ex hat nun einen Beamten geheiratet. Mein Besoldungsamt hat postwendend meine kindbedingten Familienzuschläge (immerhin gut 515,-€ !) bei mir gestrichen und dem neuen Ehemann zuerkannt. Soweit der besoldungsrechtliche Teil.

Unterhaltsrechtlich bleibe ich unterhaltsverpflichtet. Mein um 515,- € gemindertes Bruttoeinkommen führt allerdings im verminderten Nettoeinkommen nicht dazu, dass ich in der Düsseldorfer Tabelle wenigstens einen Sprung nach unten mache.
Der neue Ehemann meiner Ex ist m.E. zivilrechtlich nicht verpflichtet, die ihm zuerkannten "Kinderzulagen" als Unterhalt an meine Kinder weiterzugeben.

Habe ich eine Möglichkeit, von meinem Dienstherrn die Zahlung von "Kinderzulagen" zu bekommen, obwohl die Kinder nicht in meinem Haushalt leben?

Die Grundsätze des Berufsbeamtentums (so das BVerfG) sagen ja gerade, dass der Beamte zur Versorgung seiner Kinder und Angehörigen angemessen alimentiert werden muss. Genau dies findet aber bei mir nicht statt, da ich mit weniger Brutto und Netto den selben Unterhalt zu zahlen habe, wie vor der Kürzung meines Gehalts um die "Kinderzulagen".

Vielen Dank für die Mühe!
Claus
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Barbara Wanger
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.04.2005
Beiträge: 44
Wohnort: Edenkoben

BeitragVerfasst am: 05.04.05, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !
Also ich denke es ist nicht möglich die Zahlung zu verlangen, denn die Zahlung von Kinderzulagen ist, wie schon der Name sagt, zur Versorgung der Kinder gedacht.
Da die Kinder nicht bei ihnen im Haushalt leben, haben sie auch keine Ausgaben für sie zu tragen, wie Strom, Wasser, Kleidung etc..
Da auch bei Ehepaaren, wenn beide Beamte sind nur einmal, bzw. gekürzte Kindergeldzulage bezahlt wird, kann auch in diesem Fall nur einmal die Zahlung gewährt werden. Und da sitzen sie eben am kürzeren Hebel.
Wegen den Unterhaltszahlungen:
Die Kinderzulage ist nicht dafür gedacht die Unterhaltszahlungen abzudecken. Genau genommen hätte ihrer Ex- Faru auch schon vor ihrer neuen heirat der Kinderzuschlag und die Unterhaltszahlungen zugestanden.

Tut mir leid das ich ihnen nichts positiveres mitteilen kann!
MfG
B. Wanger
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claus_rd2003
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.03.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.04.05, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für das Statement.
Ich habe trotzdem ein Problem damit, dass der neue Ehegatte meiner Ex die Kinderzulagen als Zuschlag zu seinem Gehalt bekommt. Ich (und auch sonst niemand) wird ihn verpflichten können, die an ihn geleistete Zahlung an meine Kinder auszukehren bzw.zugute kommen zu lassen.
Im Falle der neuerlichen Trennung würde er bis zum Ende der Ehe die Zulagen bekommen (und sie dann garantiert nicht an meine Kinder weiterleiten). Dies kann doch nicht richtig sein, oder ?

Herzliche Grüße aus dem hohen Norden

Claus
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Barbara Wanger
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.04.2005
Beiträge: 44
Wohnort: Edenkoben

BeitragVerfasst am: 06.04.05, 06:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wollte keineswegs sagen, das es richtig ist, das der neue Ehemann das Geld für sich oder andere Dinge verwendet als für ihre Kinder!
Natürlich ist es nur mehr als recht, dass die Zulagen, die für die Kinder bestimmt sind auch für diese verwendet werden, da ist es auch nicht relevant wer diese Zulagen erhält, hauptsache sie kommen bei der richtigen Stelle an!
ich denke ihr Weg ist schon der richtige!
viel Erfolg!
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