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Anwalt untätig?Wie gehts weiter?Dringend

 
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Grit
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.01.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 14.05.05, 19:58    Titel: Anwalt untätig?Wie gehts weiter?Dringend Antworten mit Zitat

Hallo,

habe eine wirklich dringende Frage.
Im März 2004 wurde von einem Autovermieter wegen eines erheblichen Schadens an einem Mietfahrzeug eine Rechnung über die gesamten Reparaturkosten an A als Fahrer und B als Mieter gestellt. Da A und B mit der Forderung nicht einverstanden waren, gaben diese nach Eingang des gerichtlichen Mahnbescheides den Vorgang zu ihrer Anwältin, die Widerspruch einlegen sollte. Die Anwältin wollte sich melden wenn es etwas neues gäbe.
Da A und B dann länger nichts von der Anwältin hörten und es in ihrem Leben einige einschneidende Veränderungen gab, verloren sie den Vorgang aus den Augen. Sie hörten von der Angelegenheit auch gar nichts mehr, bis im März 2005 ein Schreiben vom GV in ihrem Briefkasten landete, mit der Aufforderung binnen 14 Tagen die ausstehende Summe zu bezahlen(9050,- Euro) oder sofort die EV abzugeben. A hat sich dann sofort mit dem GV in Verbindung gesetzt, der ihr mitteilte, das im Oktober 2004 ein Versäumnissurteil gegen sie und A erlassen wurde, das Anfang November zugestellt worden sei, er könne nicht sagen an wen.
An A und B ist aber weder das Urteil, noch der vorher übliche gerichtliche Schriftverkehr zugestellt worden. A und B sind zwar im November umgezogen, da das Urteil aber schon vorher erlassen wurde waren sie auch immer für Gericht und Anwältin erreichbar.
Als A nach ca 25 erfolglosen Versuchen endlich die Anwältin erreichte, stellte sich heraus, das wohl nur an sie zugestellt wurde. Was sie genau unternommen hat konnte sie ( oder wollte) nicht sagen.Sie sagte A sie würde sich mit dem Gläubiger in Verbindung setzten um eine andere Einigung zu erzielen und würde sich dann melden.
A hatte seither auch noch versucht sie zu erreichen um auf den aktuellen Stand gebracht zu werden, das gelang aber nie.
Nun kommt A heute vom Einkaufen zurück und findet in ihrem Briefkasten erneut Post vom GV mit einer letzten Aufforderung zur Abgabe der EV für sie und B. Termin 27.5..
Augenscheinlich hat die Anwältin nichts unternommen. Was können A und B jetzt unternehmen. Der gesamte Schriftverkehr befindet sich bei der Anwältin, die keine genaue Auskunft gibt. Kann man die EV-Abgabe noch aufhalten?Wenn ja wie und was unternimmt man betreff Anwältin.

Danke im Voraus ,

G.Winzer
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 15.05.05, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zu einem anderen Anwalt gehen, ggf. bisherigen Anwalt verklagen.
_________________
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