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Ein deutsches Unternehmen fakturiert eine EDV-Schulungsleistung an einen österreichischen Unternehmer. Schulung fand in Österreich statt. Sprich die Leistung ist in Deutschland nicht steuerbar. Wie muss nach deutschem Recht nun die Rechnung aussehen?
Ein deutsches Unternehmen fakturiert eine EDV-Schulungsleistung an einen österreichischen Unternehmer. Schulung fand in Österreich statt. Sprich die Leistung ist in Deutschland nicht steuerbar. Wie muss nach deutschem Recht nun die Rechnung aussehen?
Nur weil die Schulung in Östereich stattfand ist der Ort der Sonstigen Leistung nicht gleich in Östereich.
Denn nach § 3a Absatz 2 Nr. 3a UStG werden unterrichtende sonstige Leistungen an dem Ort ausgeführt, wo der Unternehmer jeweils ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird.
Und das dürfte ja sicherlich in Deutschland sein. Und somit schreiben sie eine Rechnung in gewohnter Form.
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