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ALG 2- man liegt über demn Freibeträgen

 
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Ingo
Gast





BeitragVerfasst am: 03.10.04, 16:09    Titel: ALG 2- man liegt über demn Freibeträgen Antworten mit Zitat

Hallo,
eine etwas heikle Frage ?
wa passiert eigendlich wenn man bei der Antragsabgabe von ALG 2 mit seinem "Vermögen" z.B.1500 € drüber liegt , sich verrechnet hat oder sein Auto falsch eingeschätzt hat oder es nicht angiebt.
mit welchen Sanktionen hat man zu rechnen ?
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Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 03.10.04, 16:25    Titel: Re: ALG 2- man liegt über demn Freibeträgen Antworten mit Zitat

Ingo hat folgendes geschrieben::

eine etwas heikle Frage ?
wa passiert eigendlich wenn man bei der Antragsabgabe von ALG 2 mit seinem "Vermögen" z.B.1500 € drüber liegt , sich verrechnet hat oder sein Auto falsch eingeschätzt hat oder es nicht angiebt.
mit welchen Sanktionen hat man zu rechnen ?


Das sind nun völlig verschiedene Sachverhalte und deshalb wäre die Folgen auch ganz unterschiedlich. Im Extremfall - hier: das Auto gar nicht angeben, und es ist zu viel wert - wäre zu erwarten: Rückzahlung der Leistung, Zinsen, Strafanzeige wegen Betrug.
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