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Verfasst am: 03.10.04, 16:09 Titel: ALG 2- man liegt über demn Freibeträgen
Hallo,
eine etwas heikle Frage ?
wa passiert eigendlich wenn man bei der Antragsabgabe von ALG 2 mit seinem "Vermögen" z.B.1500 € drüber liegt , sich verrechnet hat oder sein Auto falsch eingeschätzt hat oder es nicht angiebt.
mit welchen Sanktionen hat man zu rechnen ?
Verfasst am: 03.10.04, 16:25 Titel: Re: ALG 2- man liegt über demn Freibeträgen
Ingo hat folgendes geschrieben::
eine etwas heikle Frage ?
wa passiert eigendlich wenn man bei der Antragsabgabe von ALG 2 mit seinem "Vermögen" z.B.1500 € drüber liegt , sich verrechnet hat oder sein Auto falsch eingeschätzt hat oder es nicht angiebt.
mit welchen Sanktionen hat man zu rechnen ?
Das sind nun völlig verschiedene Sachverhalte und deshalb wäre die Folgen auch ganz unterschiedlich. Im Extremfall - hier: das Auto gar nicht angeben, und es ist zu viel wert - wäre zu erwarten: Rückzahlung der Leistung, Zinsen, Strafanzeige wegen Betrug.
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