Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - freiberuflich=selbständig?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

freiberuflich=selbständig?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Studentin
Gast





BeitragVerfasst am: 04.10.04, 13:19    Titel: freiberuflich=selbständig? Antworten mit Zitat

Hallo!

wenn ich als Studentin privat oder über eine Agentur Nachhilfe geben möchte, habe ich keinen Arbeitgeber.
Muss ich mich selbst versichern? (krankenversichert bin ich momentan über meinen Vater).

Arbeite ich dann freiberuflich oder bin ich stelbständig?

Welche Abgaben (in Prozent) muss ich dann von meinen Einkünften zahlen?

Habe ich als Studentin eine Sonderregelung?

Ich wäre für eine Antwort, oder Verweis auf einen Link zu diesem Thema sehr dankbar.
Nach oben
Tutor
Gast





BeitragVerfasst am: 04.10.04, 13:30    Titel: Re: freiberuflich=selbständig? Antworten mit Zitat

Mann, machen Sie kein solchen Tam Tam wegen ein paar Kröten.
Aufgrund von Nachhilfe geben sind Sie weder selbstständig nochfreiberuflich, da muß man die Kirche schon im Dorf lassen. Und schon gar nicht brauchen Sie sich versicherungsrechtlich Gedanken zu machen.
Tun Sie doch das einzig Vernünftige (wie auch ich):
Kassieren nach BAT- Tarif ("Bar auf die Tatze") ---> Ergo, keine Abgaben an Papa Staat.
Cool
Nach oben
Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 04.10.04, 13:39    Titel: Re: freiberuflich=selbständig? Antworten mit Zitat

Das Sozialversicherungsrecht unterscheidet - anders als das Finanzamt - nicht zwischen Freiberuflern und Selbständigen. Für KV + RV ist es also wurscht, ob Sie sich so oder so nennen.
Inwieweit Sie als Selbständige noch bei Ihrem Vater mitversichert bleiben können, weiß ich nicht genau (KV ist nicht mein Gebiet), aber vermutlich hängt das von Ihren Einkünften ab. Ganz sicher geht das nicht mehr, wenn Sie mehr als geringfügige Einkünfte erzielen (400 € im Monat). Dann allerdings sind Sie auch in der RV versicherungspflichtig.
Sonderkonditionen für Studenten gibt es nicht.
Der Tipp von 'Tutor' ist übrigens nicht so pfiffig. Wenn Sie über eine Agentur tätig sind, erfährt die KV und RV früher oder später davon.
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 04.10.04, 13:41    Titel: Re: freiberuflich=selbständig? Antworten mit Zitat

Solange der Gewinn für die Tätigkeit unter 345 Euro im Monat bleibt und der Zeitaufwand ziemlich gering ist, spielt es für die Sozialversicherung keine Rolle.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 04.10.04, 13:42    Titel: Re: freiberuflich=selbständig? Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort! Überrascht

ich bekomme in Moment Bafög in Höhe von 150,- und habe einen Nebenverdienst von 250,-. Das ist sehr bescheiden bei einer Miete von 300,-... Traurig Da sind "ein paar Kröten" entscheidend Lachen

Das Bafög-Amt meint meine Eltern könnten den Rest zum vollen Satz (=560,-) beitragen.
Ich bringe es aber nicht übers Herz sie darum zu bitten, weil sie bei Fabrikarbeiter sind und ihre Kleidung bei KIK kaufen Smilie
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 04.10.04, 13:44    Titel: Re: freiberuflich=selbständig? Antworten mit Zitat

Sorry, letzte Zeile sollte es nicht "bei", sondern "beide" heissen!
Nach oben
Sommer
Gast





BeitragVerfasst am: 04.10.04, 13:54    Titel: Re: freiberuflich=selbständig? Antworten mit Zitat

Sommer=Gast

Old Piper,
Da ich einen job mit einem Verdienst in Höhe von 250,- habe darf ich bei der Nachhilfe nicht mehr als 150,- verdienen. Ist es nicht zu geringfügig um freiberuflich zu sein?
Wo kann ich mich genau über die Höhe der Abgaben informieren?
Nach oben
Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 04.10.04, 14:27    Titel: Re: freiberuflich=selbständig? Antworten mit Zitat

Den Job mit den 250 € machen Sie in Form einer abhängigen Beschäftigung, also nicht freiberuflich bzw. selbständig? Dann wird - zumindest was die RV angeht - bei jeder der beiden Tätigkeiten die Geringfügigkeit separat geprüft. Zusammengerechnet werden nur mehrere abhängige Beschäftigungen bzw. mehrere selbständige/freiberufliche Tätigkeiten (wie gesagt: in der SV kein Unterschied).
Bei der KV - Familienversicherung - kann's aber evtl. anders aussehen.
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.