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PKH bei Ruhen des Verfahrens

 
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hpb
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Anmeldungsdatum: 23.03.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Bremen

BeitragVerfasst am: 23.03.05, 20:16    Titel: PKH bei Ruhen des Verfahrens Antworten mit Zitat

Hallo,

wäre nett, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte.

Mir wurde PKH im Umgangsrechtsverfahren vor dem Familiengericht bewilligt. In der mündlichen Verhandlung wurde das Ruhen des Verfahrens angeordnet.

Meine Frage nun:

Was passiert mit der PKH Bewilligung? Wie lange gilt sie und muss ich einen neuen PKH Antrag stellen, wenn das Verfahren beispielsweise in 3 oder 6 Monaten weiterbetrieben wird?

Jetzt son mal vielen Dank für die Antworten.
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Rpfl
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 28
Wohnort: Völklingen, Saarland

BeitragVerfasst am: 29.03.05, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Die PKH-Bewilligung gilt bis zur Aufhebung.

Eine Überprüfung gemäß § 120 IV ZPO ist innerhalb von 4 Jahren seit Bewilligung möglich. Somit kann innerhalb dieser 4 Jahre erneut über die PKH entschieden werden z.B. ob Du dann eventuell Raten oder einen bestimmten Geldbetrag zahlen musst.
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