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Da ich überfordert bin, eine Rechtsanwaltsrechnung (Scheidung) zu interpretieren, wäre ich dankbar, wenn mir jemand eine Stelle / Institution nennen könnte, bei der ich kostengünstig eine Rechtsanwaltsrechnung kontrollieren lassen kann.
Vielleicht kann mir auch jemand eine Internetseite aufführen, in der ich Informationen finden kann über
- die Grundlage einer erhöhten Prozessgebühr - §§ 11, 32 II, 31 I Nr. 1 BRAGO, bei der eine Obergrenze (?) - § 13 III BRAGO – berücksichtigt ist,
- die Beweisgebühr und deren Basis,
- den Gegenstandswert eines Vergleiches (kann der um ca. 20% abweichen vom Gegenstandswert des errechneten Zugewinn-Betrages?),
- die Gebührenberechnung und
- die entsprechenden BRAGO-Paragraphen
Laut Gebührenrechner im Internet beträgt z.B. bei einem Gegenstandswert von € 983.313 die Prozessgebühr € 4.716,67? Ist das richtig, wenn §11, 31 I Nr. 1 BRAGO zugrunde gelegt werden soll?
Statt preiswert, darf es auch GRATIS sein?
Nimm Deine Unterlagen, Block und Stift und gehe in einen größeren Bücherladen. Dort kannst Du Dich genüsslich über die BRAGO (Bundesgebührenordnung für RAe, für Fälle vor dem 1.7.04) bzw. RVG (RA-Vergütungsgesetz, für Fälle ab 1.7.04) einschl. (auch oft für Junganwälte gedachter) Kommentierung hermachen. Wenn es immer noch Fragen gibt, wird die Anwaltskammer weiterhelfen, alles ist gratis. Schöne Feiertage!
*winkt* Quasti
Da ich überfordert bin, eine Rechtsanwaltsrechnung (Scheidung) zu interpretieren, wäre ich dankbar, wenn mir jemand eine Stelle / Institution nennen könnte, bei der ich kostengünstig eine Rechtsanwaltsrechnung kontrollieren lassen kann.
Eine Vergütung seiner vertraglichen Leistungen kann der Anwalt erst verlangten, wenn er eine Berechnung erstellt hat, in der die angewandten Kostenvorschriften .... anzugeben sind, § 18 BRAGO
Man könnte die Auffassung vertreten, daß es daher nicht ausreicht, wenn nicht die angewandte Vorschrift selbst in ihrem Wortlaut, sondern lediglich eine dafür im Fachgebrauch verwendete (Kurz-)Bezeichnung (z.B. § 31 BRAGO) angegeben wird, insbesondere dann, wenn die Vergütungspflicht und ihre Höhe auf Grundlage einer stillschweigenden Vereinbarung entstanden war.
Die Rechtsanwaltskammer gibt leider keine Auskünfte.
Mir wurde noch nicht einmal die Gebühr für einen konkreten Gegenstandswert genannt. Man hat mich lediglichh an die Gebührentabelle unter www.brak.de verwiesen.
Auf die Frage, ob ein Gegenstandswert für die Rechnungsposition "Zugewinn" von dem im Klageverfahren beantragten Betrag abweichen kann, wurde ich gleich darauf verwiesen, mich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Das Gleiche bei der Frage nach einem möglichen Grund für eine 20%-ige Abweichung des Vergleichsbetrages von der Zugewinnsumme.
Kann ich nun davon ausgehen, dass eine Gebührenberechnung falsch ist, wenn die berechnete 10/10 - Gebühr von dem Betrag entsprechend Brak-Tabelle (bei Aufrundung des Gegenstandswertes) abweicht? Oder kann es dafür einen Grund geben?
Umbra
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