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Anwaltsgehilfin verbockt Prozeß
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David
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.03.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 19.03.05, 22:33    Titel: Anwaltsgehilfin verbockt Prozeß Antworten mit Zitat

Hallo,
Da "Anwaltsgehilfin X"( Sehr böse ) telefonisch zu "Mieter Y" sagte, persönliches Erscheinen sei nicht notwendig, erschien der bei einem Vermieter/Mieter Gerichtstermin nicht.
Konsequenz: Prozeß verloren, nicht weiter verhandelbar, Kosten - 20.000€ -zahlbar sofort, "Mieter Y" ist Rentner und kann die Summe-nebenbei erwähnt- nicht aufbringen.
Hätte "Mieter Y" dem Prozeß beigewohnt, hätte er anhand Fotobeweise den Prozeß 100% gewonnen.

Nichts mehr machbar ?
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
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BeitragVerfasst am: 19.03.05, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

Das hängt von den Umständen ab, die hier nicht dargestellt sind.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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David
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.03.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 19.03.05, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

"Mieter X" hatte enorme Feuchtigkeitsprobleme in seiner Wohnung, ließ sich das per Gutachter bestätigen und nahm sich Anwaltliche Hilfe, da der Vermieter keine Mängelbeseitigung betrieb und auch sonst nicht sehr kommunikativ war. "Mieter X" stellte daraufhin die Mietzahlung komplett ein, natürlich auf Anraten von seinem Anwalt. 5 Jahre lang kam nicht eine Mahnung, bzw. Reaktion des Vermieters. Dann klagte der Vermieter, es kam zum Prozeß und "Anwaltsgehilfin Y" sagte zu "Mieter X", persönliches Erscheinen sei nicht notwendig. Konsequenz : Prozeß verloren, persönliches Erscheinen war nämlich notwendig ...Krönung: Urteil ist endgültig und damit nicht weiter verhandelbar.
Wäre für Hilfe wirklich äusserst dankbar !

mal nebenbei : die Wohnung war, mal neutral beurteilt, wirklich unbewohnbar, jeder Raum war mit Schimmel befallen, der Prozeß wäre absolut sicher gewonnen worden.Es existieren unendlich Bildmaterial, Gutachten,Ärztliche Atteste uber massive Lungenprobleme usw.
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 19.03.05, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

David hat folgendes geschrieben::
"Mieter X" hatte enorme Feuchtigkeitsprobleme in seiner Wohnung, ließ sich das per Gutachter bestätigen und nahm sich Anwaltliche Hilfe, da der Vermieter keine Mängelbeseitigung betrieb und auch sonst nicht sehr kommunikativ war. "Mieter X" stellte daraufhin die Mietzahlung komplett ein, natürlich auf Anraten von seinem Anwalt. 5 Jahre lang kam nicht eine Mahnung, bzw. Reaktion des Vermieters. Dann klagte der Vermieter, es kam zum Prozeß und "Anwaltsgehilfin Y" sagte zu "Mieter X", persönliches Erscheinen sei nicht notwendig. Konsequenz : Prozeß verloren, persönliches Erscheinen war nämlich notwendig ...Krönung: Urteil ist endgültig und damit nicht weiter verhandelbar.
Wäre für Hilfe wirklich äusserst dankbar !

mal nebenbei : die Wohnung war, mal neutral beurteilt, wirklich unbewohnbar, jeder Raum war mit Schimmel befallen, der Prozeß wäre absolut sicher gewonnen worden.Es existieren unendlich Bildmaterial, Gutachten,Ärztliche Atteste uber massive Lungenprobleme usw.


Ihnen ist schon klar, dass die Niederlage nach Ihrer Darstellung nichts mit dem "Nichterscheinen" zu tun hatte, sondern mit der Nichtverfügbarkeit von Beweisen?

Damit stellt sich allein die Frage warum die Bildbeweise etc. dem Gericht nicht vorlagen. Das Erscheinen der Partei ist völlig egal.
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David
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Anmeldungsdatum: 19.03.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 19.03.05, 23:09    Titel: Antworten mit Zitat

exakt so ist es, sorry, hatte mich missverständlich ausgedrückt.
Die Beweise waren selbstverständlich der Knackpunkt, da hat zum einen der Anwalt schlecht gearbeitet, zum anderen hat "Mieter X" natürlich nicht genug überlegt, das die Beweise natürlich erforderlich sind.Das lässt sich vielleicht damit erklären, das "Mieter X" ein wenig unbedarft in solchen Thematiken ist, und er schlicht und ergreifend der Rechtsanwaltsgehilfin vertraut hat. Wie auch immer, die Krux ist, das die Sache nicht weiter verhandelbar ist, und "Mieter X" trotz handfester Beweise nicht mehr die Möglichkeit gegeben ist, die Lage zu seinem Gunsten zu wenden. Und das kann ich nicht verstehen.
by the way : "Mieter X" war selber überrascht, das die erwähnte Verhandlung die erste und letzte war.
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 19.03.05, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

David hat folgendes geschrieben::
exakt so ist es, sorry, hatte mich missverständlich ausgedrückt.
Die Beweise waren selbstverständlich der Knackpunkt, da hat zum einen der Anwalt schlecht gearbeitet, zum anderen hat "Mieter X" natürlich nicht genug überlegt, das die Beweise natürlich erforderlich sind.Das lässt sich vielleicht damit erklären, das "Mieter X" ein wenig unbedarft in solchen Thematiken ist, und er schlicht und ergreifend der Rechtsanwaltsgehilfin vertraut hat. Wie auch immer, die Krux ist, das die Sache nicht weiter verhandelbar ist, und "Mieter X" trotz handfester Beweise nicht mehr die Möglichkeit gegeben ist, die Lage zu seinem Gunsten zu wenden. Und das kann ich nicht verstehen.
by the way : "Mieter X" war selber überrascht, das die erwähnte Verhandlung die erste und letzte war.


Die ganze Sache klingt seltsam genug. Neben weiteren Umständen kommt es zuerst einmal darauf an, on und warum die nötigen Beweise nicht erbracht (benannt?) wurden.
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Servicer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 19.03.05, 23:33    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::

Die ganze Sache klingt seltsam genug..


Aus diesem Grund ist jede weitere Befassung mit diesem Beitrag Zeitverschwendung. Dass die Sache bei einem angeblichen Streitwert von 20.000 Euro "nicht weiter verhandelbar" sein soll, ist hanebüchen.
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David
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.03.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 19.03.05, 23:33    Titel: Antworten mit Zitat

Winken
seltsam mag es klingen,da "Forum-User A" nicht unmittelbar betroffen ist, sonder vielmehr der Vater von ihm. Und der schilderte das vor ca 30min dem "Forum-User D" recht bedrückt und verzweifelt am Telefon. Die Frage aller Fragen lautet eigentlich nur : Wenn "Richter XY" sagt (das muss ja gesetzlich geregelt sein) die Verhandlung ist vorbei und damit nicht weiter verhandelbar, ist das Urteil dann wirklich nicht mehr anfechtbar, obwohl man die ganze Sache zu seinen Gunsten drehen könnte ? Wenn dem so wäre, würde sich ja im Prinzip jede weitere Diskussion erübrigen. Der Vergleich "der verknackte Mörder beweist nach Jahren Haft seine Unschuld und kommt frei" mag hier nicht passend sein, da es wohl bei Strafsachen andere Gesetze gibt, aber das Beispiel würde meine Frage etwas verdeutlichen.
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David
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Anmeldungsdatum: 19.03.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 19.03.05, 23:37    Titel: Antworten mit Zitat

Servicer hat folgendes geschrieben::
questionable content hat folgendes geschrieben::

Die ganze Sache klingt seltsam genug..


Aus diesem Grund ist jede weitere Befassung mit diesem Beitrag Zeitverschwendung. Dass die Sache bei einem angeblichen Streitwert von 20.000 Euro "nicht weiter verhandelbar" sein soll, ist hanebüchen.


Mal am Rande, ich denke mir hier nicht irgendwas aus, um den Samstag abend totzuschlagen, sondern suche hier Hilfe. Winken

Zum Thema: Wenn das hanebüchen ist, dann bedeutet es demnach, das es eine neue Verhandlung geben könnte ?
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 19.03.05, 23:40    Titel: Antworten mit Zitat

David hat folgendes geschrieben::
Winken
seltsam mag es klingen,da "Forum-User A" nicht unmittelbar betroffen ist, sonder vielmehr der Vater von ihm. Und der schilderte das vor ca 30min dem "Forum-User D" recht bedrückt und verzweifelt am Telefon. Die Frage aller Fragen lautet eigentlich nur : Wenn "Richter XY" sagt (das muss ja gesetzlich geregelt sein) die Verhandlung ist vorbei und damit nicht weiter verhandelbar, ist das Urteil dann wirklich nicht mehr anfechtbar, obwohl man die ganze Sache zu seinen Gunsten drehen könnte ? Wenn dem so wäre, würde sich ja im Prinzip jede weitere Diskussion erübrigen. Der Vergleich "der verknackte Mörder beweist nach Jahren Haft seine Unschuld und kommt frei" mag hier nicht passend sein, da es wohl bei Strafsachen andere Gesetze gibt, aber das Beispiel würde meine Frage etwas verdeutlichen.


Man kann leider hierzu keine sinnvolle Meinung äussern, ohne zu wissen, woran´s überhaupt gehapert hat.
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David
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Anmeldungsdatum: 19.03.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 19.03.05, 23:52    Titel: Antworten mit Zitat

es hat einfach daran gehapert, das "Mieter X" nicht zu der Verhandlung erschienen ist, somit offensichtlich wichtige Beweise fehlten und der Prozeß dadurch verloren ging.
Die "wichtigen" Beweise waren nur in der Hand von "Mieter X" und nicht beim Anwalt.
Hat der Anwalt nicht für erforderlich gesehen, sich alles zu kopieren oder warum auch immer. Er hatte nicht alles.

Die Frage aller Fragen lautet eigentlich nur : Wenn "Richter XY" sagt (das muss ja gesetzlich geregelt sein) die Verhandlung ist vorbei und damit nicht weiter verhandelbar, ist das Urteil dann wirklich nicht mehr anfechtbar, obwohl man die ganze Sache zu seinen Gunsten drehen könnte ?
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 20.03.05, 00:07    Titel: Antworten mit Zitat

Das kann theoretisch sein. Deshalb ist die Frage eben woran es genau gehapert hat - juristisch kann hinter "da ham ein paar Fotos gefehlt" alles mögliche stecken.
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David
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Anmeldungsdatum: 19.03.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 20.03.05, 00:23    Titel: Antworten mit Zitat

nun ja, ersteinmal Danke für das feedback Ausrufezeichen
Fakt ist : Der Anwalt hat schlecht gearbeitet, da er sich nicht mit allem Beweismaterial eingedeckt hat und sich darauf verlassen hat, das "Mieter X" diese zum Prozeß mitbringt. "Mieter X" allerdings wurde wie erwähnt von der "Anwaltsgehilfin Y" darauf hingewiesen, nicht dem Prozeß beiwohnen zu müssen.
Da dies bei "Mieter X" den Eindruck hinterließ, es handele sich quasi um eine Art"Vorverhandlung" und weil der Gerichtsstand und damit auch der Ort der Verhandlung nicht in seiner Nähe stattfindet, ist er halt nicht erschienen.
Tiefere Details zu fehlenden Beweisen müsste ich in einem morgigen Telefonat in Erfahrung bringen.
Kernfrage steht aber im Prinzip nachwievor.
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kdM
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 20.03.05, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

David hat folgendes geschrieben::
Fakt ist : Der Anwalt hat schlecht gearbeitet, da er sich nicht mit allem Beweismaterial eingedeckt hat und sich darauf verlassen hat, das "Mieter X" diese zum Prozeß mitbringt. .


Ein Anwalt kann nur so gut arbeiten, wie sein Mandant es zulässt.
Fakt ist wohl auch, dass die angeblichen Beweismittel dem Gericht nicht vorlagen, und der Kläger es nach deiner Schilderung nicht für nötig gehalten hat, diese dem Anwalt zu einem früheren Zeitpunkt mit zu geben.

David hat folgendes geschrieben::
"Mieter X" allerdings wurde wie erwähnt von der "Anwaltsgehilfin Y" darauf hingewiesen, nicht dem Prozeß beiwohnen zu müssen..

Üblicherweise schreiben Gerichte die Prozessparteien an und informieren darüber, dass das persönliche Erscheinen angeordnet wurde. Üblicherweise informieren Anwälte ihre Mandanten auch schriftlich über Termine und die Notwendigkeit des Erscheinens.
Mieter X hat möglicherweise die Anwaltsgehilfin Y so verstanden. Ob sich die Anwaltsgehilfin Y wirklich so ausgedrückt hat, und ob sie sich an das Telefonat so erinnern wird, ist davon unabhängig.

David hat folgendes geschrieben::
Da dies bei "Mieter X" den Eindruck hinterließ, es handele sich quasi um eine Art"Vorverhandlung" und weil der Gerichtsstand und damit auch der Ort der Verhandlung nicht in seiner Nähe stattfindet, ist er halt nicht erschienen..

Mieter X zahlt seit 5 Jahren (!) seine Miete nicht, ist auf 20.000,-- € (!) verklagt und der Prozeß lässt ihn so kalt, dass er áuf ein Telefonat mit der Anwaltsgehilfin (!) nicht erscheint?

David hat folgendes geschrieben::
Kernfrage steht aber im Prinzip nachwievor.


Die von dir so genannte „Kernfrage“ war doch wohl:
David hat folgendes geschrieben::

Die Frage aller Fragen lautet eigentlich nur : Wenn "Richter XY" sagt (das muss ja gesetzlich geregelt sein) die Verhandlung ist vorbei und damit nicht weiter verhandelbar, ist das Urteil dann wirklich nicht mehr anfechtbar, obwohl man die ganze Sache zu seinen Gunsten drehen könnte ?


Also die Kernfrage ist, ob hier überhaupt ein Beschluß oder ein Urteil des Gerichtes ergangen ist, und ob gegen diesen Beschluß oder dieses Urteil ein Rechtsmittel zulässig ist. Und wenn ja, innerhalb welcher Fristen. Das sollte Mieter X als erstes in Erfahrung bringen. Und zwar bei seinem Anwalt.

Und wie hier schon geschrieben wurde: Dass die Sache bei einem angeblichen Streitwert von 20.000 Euro nach nur einem (!) Termin "nicht weiter verhandelbar" sein soll, ist hanebüchen. Nebenbei angemerkt: Auch gegen eine Nichtzulassung eines Rechtsmittels sind Rechtsmittelbeschwerden möglich.

Und du solltest deine vermeintliche „Kernfrage“ weiter strukturieren:
Pfeil Soll nun der Anwalt schuld haben, weil er schlecht gearbeitet hat?
Pfeil Soll nun die Gehilfin schuld haben, weil sie dem Mandanten erklärt hat, nicht dem Prozeß beiwohnen zu müssen?
Pfeil Sollte vielleicht gar das Gericht schuld sein, weil es der Rechtsauffassung war, dass, auch wenn eine Wohnung unbewohnbar scheint, der Mieter nicht einfach die Mietzahlung vollständig einstellen darf?
Pfeil Soll der Prozeß „verloren gegangen“ sein, weil die Beweismittel nicht vorlagen?
Pfeil Soll der Prozeß „verloren gegangen“ sein, weil der Kläger nicht anwesend war?
Pfeil Soll der Prozeß „verloren gegangen“ sein, weil der Richter deiner Einschätzung „hätte er den Prozeß 100% gewonnen“ aus irgendwelchen formaljuristischen Gründen nicht gefolgt ist?

Dass der Kläger – wie immer - in keinem Falle schuld ist, dass ein Prozeß verloren geht, habe ich dabei zu deinen Gunsten bereits berücksichtigt. Entschuldige den Sarkasmus, aber du hast dich bislang mehr als nur missverständlich ausgedrückt. Sehr böse
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„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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ram
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 21.03.05, 12:33    Titel: zu deine Frage Antworten mit Zitat

Ich würde diesen Fall bei der Rechtsanwaltskammer volliegen und nach Tipsverlangen.

mfg

ram
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