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habe mal eine Frage. Ich habe mir auf Anfrage bei der Polizei sagen lassen, dass bei Anfragen von Behörden im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen keine Auskünfte über Einträge im Polizeicomputer erteilt werden, weil diese intern für die Polizei ist.
Es werden lediglich Auskünfte erteilt ob irgendwelche Akten mit Verurteilungen e.t.c. vorliegen.
Kann das jemand bestättigen ??
Gruss,
simi
PS: Eine Sicherheitsüberprüfung ist nicht zu verwechseln mit einem polizeilichen Führungszeugnis.
Die Polizei sammelt wie alle Behörden eine Unmenge an Fakten oder auch blossen Unsinn. So gibt es etwa 40 verschiedene personenbezogene Datenbanken die selig bei einer Kontrolle als xp - cross über alle personenbezogenen Datenbanken abgefragt werden. Diese Datenbanken sind reine Sammlungen und werden nicht überprüft. Zeigt dich dein Nachbar an wegen angeblicher Bedrohung, oder hast du dich in der Kneipe verteidigt, dem anderen eine reingesemmelt und der hat dich wegen Körperverletzung angezeigt, so kommt in der Regel bei Abfrage eine Meldung mit wie gefährlich und Eigensicherung beachten. Niemand weiss so richtig was da alles drin steht, weil kaum jemand weiss das es diese Datenbanken gibt wie zum Beispiel die krimminalpplizeiliche Erkenntnissammlung. Auch wenn du freigesprochen wirst oder das Verfahren eingestllt wird, wird der Schrott unter Umständen nie gelöscht. Du hast die Möglichkeit einen etwa wie : Polizeibeamter hat bei Kontrolle gesagt es lägen umfangreiche Erkenntnisse vor --- begründeten Antrag zu stellen das dir Auskunft gegeben wird (schriftlich) und du kannst die Löschung der nicht polizeilich wichtigen Daten fordern.
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