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Verfasst am: 13.09.04, 20:26 Titel: Doppelte Haushaltsführung auch für Unverheiratete?
Hallo zusammen,
ist eine doppelte Haushaltsführung auch bei nicht verheirateten möglich? Sind auch Wochenendheimfahrten für Unverheiratete möglich, sprich zur Freundin? Ich habe zwar in §9 Nummer 5 EStG etwas von Familienheimfahrten gelesen, jedoch nichts von unverheirateten. Wenn dies auch für unverheiratete möglich ist, dann wüsste ich gerne, ob dies auch für Fahrten vom Erstwohnsitz zum Zweitwohnsitz möglich ist, da ich mich gerade im Konflikt mit meiner "Arbeitsstadt" über Erst- und Zweitwohnsitz befinde.
Verfasst am: 15.09.04, 09:23 Titel: Re: Doppelte Haushaltsführung auch für Unverheiratete?
Wenn du für die Arbeitsstelle einen zweiten Haushalt gründest, deinen Lebensmittelpunkt aber am bisherigen Ort beibehältst, hast du natürlich auch einen beruflich bedingten Doppelten Haushalt.
Wochenendheimfahrten kannst du dann auch geltend machen. (Die sind übrigens auch ohne Doppelten Haushalt möglich.)
Entscheidend ist, wo sich dein Lebensmittelpunkt befindet. Bei einem verheirateten ist das dort wo die Familie wohnt, bei einem Ledigen eben z.B. die Freundin, Fussballverein etc.
Zu deinem Problem mit dem Wohnsitz:
Es ist hilfreich wenn dein 1. Wohnsitz dort ist wo dein Lebensmittelpunkt ist, aber nicht unbedingt erforderlich. Der melderechtliche Wohnsitz sagt ja nur wo du dich überwiegend aufhältst. Das muss nicht der Lebensmittelpunkt sein.
Lass ruhig deine "Arbeitsstadt" dir einen 1. Wohnsitz eintragen und meld dich danach einfach bei deiner Heimatstadt wieder mit 1. Wohnsitz an. DIE machen das nämlich i. d. R. problemlos.
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