Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 23.03.05, 20:16 Titel: PKH bei Ruhen des Verfahrens
Hallo,
wäre nett, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte.
Mir wurde PKH im Umgangsrechtsverfahren vor dem Familiengericht bewilligt. In der mündlichen Verhandlung wurde das Ruhen des Verfahrens angeordnet.
Meine Frage nun:
Was passiert mit der PKH Bewilligung? Wie lange gilt sie und muss ich einen neuen PKH Antrag stellen, wenn das Verfahren beispielsweise in 3 oder 6 Monaten weiterbetrieben wird?
Eine Überprüfung gemäß § 120 IV ZPO ist innerhalb von 4 Jahren seit Bewilligung möglich. Somit kann innerhalb dieser 4 Jahre erneut über die PKH entschieden werden z.B. ob Du dann eventuell Raten oder einen bestimmten Geldbetrag zahlen musst.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.