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Prüfung der Abrechnung durch die Anwaltskammer ?

 
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mavli
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 24.03.05, 17:59    Titel: Prüfung der Abrechnung durch die Anwaltskammer ? Antworten mit Zitat

Hallo,
für eine angefragte erstmalige Auskunft über die Kosten eines Scheidungsverfahrens(ich erhielt lediglich ein nichtssagendes Schreiben) in einer Familiensache erhielt ich als ich mich darauf hin (und das war mein Fehler) nicht mehr meldete nach 5 Monaten eine Kostennote über ca. 650 €. Nach Rücksprache mit dem Anwalt und der Bitte einen angemessenen Betrag zu berechnen sagte dieser eine erneute Prüfung zu. Neuer Betrag mit einem fast beleidigenden Anschreiben: € 500 verbunden mit der Drohung gerichtliche Schritte einzuleiten.
Ich erstellte darauf ein Antwortschreiben und signalisierte erneut meine Kompromißbereitschaft (denke max. an eine Erstberatungsgebühr obwohl ich eine Erstberatung nie erhalte habe) und kündigte ihm auch an die Angelenheit von der zuständigen Anwaltskammer prüfen zu lassen.
Frage: Macht die Kammer soetwas und hat dies Aussicht auf Erfolg ?
Wird damit seine bestehende Forderung gehemmt ?

Vielen Dank für alle Antworten.

Gruß

M. vLi.
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Martin Krömer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 45
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 24.03.05, 18:08    Titel: Kommt auf Stand des Verfahrens an Antworten mit Zitat

Sehr geehrter Mavli,

wenn es schon einen Mahnbescheid oder entsprechenden Antrag gibt, wird die Kammer wohl nichts machen, da sie in laufende Verfahren regelmäßig nicht eingreift. Sie können natürlich trotzdem dort anfragen (Gebührenausschuß wäre zuständig).

Wenn Sie "eine angefragte erstmalige Auskunft" erhalten haben, auch wenn es nur über Kosten war, kann das von einem Anwalt schon als Erstberatung angesehen werden. Das der Anwalt persönliche Daten von Ihnen hat, spricht für die Tatsache der Existenz dieser Erstberatung. Diese Erstberatung wäre aber in der Gebühr gedeckelt und das keinesfalls bei 500 Euro.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Martin Krömer
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht
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mavli
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 27.03.05, 22:54    Titel: Prüfung der Abrechnung durch die Anwaltskammer ? Antworten mit Zitat

Danke für den Hinweis !
Eine Frage hierzu hätte ich noch. Wie weit reicht die Erstberatung ? Auf das unten angeführte erste nichtssagende Schreiben, kam mit der Kostennote ein kurzer weiterer Hinweis welcher allerdings nicht angefragt wurde. Kann der betreffende Anwalt sich darauf berufen, das die Erstberatung ja bereits stattgefunden hat und die Gebühren für darüberhinausgehende Beratung frei bleibt ? Wie gesagt es geht mir hier nicht darum die Gebühren grundsätzlich abzulehnen, soviel Frechheit wie aber hier an den Tag gelegt wird ist jedoch nicht akzeptabel.

M. vLi.
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