Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Ablehnung bei einer PKV wegen Schwangerschaft?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Ablehnung bei einer PKV wegen Schwangerschaft?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Ines P.
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.03.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 24.03.05, 14:57    Titel: Ablehnung bei einer PKV wegen Schwangerschaft? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Mein Problem stellt sich wie folgt dar:
Mein Mann ist für den Staat tätig und somit habe ich Anspruch auf 70% Beihilfe. Die restlichen 30% wollte ich nun über eine PKV versichern (geht bei einer GKV ja nicht), jedoch werde ich hier abgeleht, da ich schwanger bin.

Jetzt stehe ich ohne Krankenversicherung da. Kann es sein, dass mir aufgrund von Schwangerschaft ein solcher Nachteil entstehen darf? Ein möglicher Arbeitgeber darf doch auch nicht nach einer bestehenden Schwangerschaft fragen, warum darf dies dann eine Versicherungsgesellschaft?

Vielen Dank vorab für Eure Antworten.

Ines
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 24.03.05, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Nun ja, ein schon brennendes Haus versichert niemand.

Eine Ausnahme gibt es aber: wenn Sie innerhalb der letzten 3 Monate gesetzlich versichert waren, können Sie dort - im Regelfall - eine freiwillige Weiterversicherung beantragen, die auch die Schwangerschaftsleistungen einschließt.

Ob bei einer PKV eine Versicherung möglich ist, die lediglich diese bereits vorliegende Schwangerschaft ausschließt, müßten Sie eben bei den Gesellschaften fragen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
BeamtVG
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 215
Wohnort: Opposite Of The Lord

BeitragVerfasst am: 24.03.05, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ines P.,

dass es so ist, dass eine Versicherungsgesellschaft nach Risiken fragen darf, die sie versichern soll, hat seine Richtigkeit und sollte auch nicht angezweifelt werden.
Auch ist die Ehefrau eines Beamten - objektiv betrachtet - grundsätzlich ausreichend als berücksichtigungsfähige Angehörige gegen Kosten, die ambulant oder stationär entstehen, abgesichert.
Was aber viel wichtiger ist, ist, dass eine solche Versicherung ggf. mit Ausschluss der bestehenden Schwangerschaft abgeschlossen werden soll, da sich nur in diesem Fall eine zu gewährende Beihilfe auf 90 Prozent erhöhen könnte, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Wenn der Mann Bundesbeamter ist, könnte § 14 Abs. 3 der Beihilfevorschriften zutreffen.
Da dort aber nur die Rede von „angeborenen Leiden“ oder „bestimmter Krankheiten“ ist, sollte bei der Beihilfestelle des Dienstherrn des Ehegatten nachgefragt werden, ob die Erhöhung des Bemessungssatzes im Falle einer Schwangerschaft auch greifen würde.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.