Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 24.03.05, 14:57 Titel: Ablehnung bei einer PKV wegen Schwangerschaft?
Hallo zusammen,
Mein Problem stellt sich wie folgt dar:
Mein Mann ist für den Staat tätig und somit habe ich Anspruch auf 70% Beihilfe. Die restlichen 30% wollte ich nun über eine PKV versichern (geht bei einer GKV ja nicht), jedoch werde ich hier abgeleht, da ich schwanger bin.
Jetzt stehe ich ohne Krankenversicherung da. Kann es sein, dass mir aufgrund von Schwangerschaft ein solcher Nachteil entstehen darf? Ein möglicher Arbeitgeber darf doch auch nicht nach einer bestehenden Schwangerschaft fragen, warum darf dies dann eine Versicherungsgesellschaft?
Nun ja, ein schon brennendes Haus versichert niemand.
Eine Ausnahme gibt es aber: wenn Sie innerhalb der letzten 3 Monate gesetzlich versichert waren, können Sie dort - im Regelfall - eine freiwillige Weiterversicherung beantragen, die auch die Schwangerschaftsleistungen einschließt.
Ob bei einer PKV eine Versicherung möglich ist, die lediglich diese bereits vorliegende Schwangerschaft ausschließt, müßten Sie eben bei den Gesellschaften fragen.
Anmeldungsdatum: 04.01.2005 Beiträge: 215 Wohnort: Opposite Of The Lord
Verfasst am: 24.03.05, 15:30 Titel:
Hallo Ines P.,
dass es so ist, dass eine Versicherungsgesellschaft nach Risiken fragen darf, die sie versichern soll, hat seine Richtigkeit und sollte auch nicht angezweifelt werden.
Auch ist die Ehefrau eines Beamten - objektiv betrachtet - grundsätzlich ausreichend als berücksichtigungsfähige Angehörige gegen Kosten, die ambulant oder stationär entstehen, abgesichert.
Was aber viel wichtiger ist, ist, dass eine solche Versicherung ggf. mit Ausschluss der bestehenden Schwangerschaft abgeschlossen werden soll, da sich nur in diesem Fall eine zu gewährende Beihilfe auf 90 Prozent erhöhen könnte, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Wenn der Mann Bundesbeamter ist, könnte § 14 Abs. 3 der Beihilfevorschriften zutreffen.
Da dort aber nur die Rede von „angeborenen Leiden“ oder „bestimmter Krankheiten“ ist, sollte bei der Beihilfestelle des Dienstherrn des Ehegatten nachgefragt werden, ob die Erhöhung des Bemessungssatzes im Falle einer Schwangerschaft auch greifen würde.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.