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Beitragsrückstand von GKV verschuldet

 
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nvoss
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 27.03.05, 18:33    Titel: Beitragsrückstand von GKV verschuldet Antworten mit Zitat

Seit April 2003 bin ich selbständig in einer Ich-AG. Im März 03 habe ich bei meiner vorherigen Krankenkasse freiwillig versichert.
Erst im Oktober 2003 bekam ich von der Krankenkasse einen Beitragsbescheid.
Ab da an zahlte ich den laufenden Beitrag.
Jetzt will die Krankenkasse den rückständigen Betrag von ca. 900 Euro (April bis Oktober 2003) in einem Betrag zurück gezahlt haben. Sie drohen mit Kündigung.
Ich hatte damals schon um Ratenzahlung gebeten. Leider kam nie ein schriftlicher
Ratenplan. Nun scheint es so als würden Sie nicht einmal mehr eine Ratenzahlung akzeptieren.
Was kann ich tun, um weiter versichert zu bleiben.
Dank für Antworten. Frohe Ostern
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 27.03.05, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Um weiterhin gesetzlich krankenversichert sein, sollten Sie die 900 € zahlen.

Zum Zeit zu bekommen, können Sie evtl. einen Widerspruch gegen das Schreiben einlegen, ich würde Ihnen allerdings raten, trotz Widerspruch die 900 € bis zur gesetzten Frist zu zahlen.

Weshalb Sie erst recht die Mahnung der Krankenkasse erhalten, wundert mich. Allerdings hätte es Ihnen doch klar sein müssen, dass Sie auch für April bis Oktober Beiträge zahlen müssen.
Auch wenn der Beitragsbescheid erst im Oktober erging (vermutlich hatten bis dahin noch Unterlagen gefehlt (?)), hätten Sie bis zu diesem Zeitpunkt vorsorglich Geld für die Beiträge zur Seite legen sollen. Man weiß ja doch in etwa, was einen an Beiträge erwartet.

Ich kann natürlich auch nicht nachvollziehen, weshalb Ihre Krankenkasse nicht auf die Bitte einer Ratenzahlung reagierte. Hätten Sie nicht einfach der Krankenkasse einen schriftlichen Vorschlag machen können? Vielleicht hätte die Krankenkasse dann reagiert.

Das ganz ist mit Sicherheit nicht gut gelaufen, es liegen sowohl auf Ihrer als auch auf Seiten der Krankenkasse fehler. Fakt ist jedoch, dass die freiwillige Versicherung enden muss, sobald 2 Beitragsmonate Rückstand ist. Und dieses Kriterium erfüllen Sie.
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