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Verfasst am: 24.03.05, 22:53 Titel: Ablauf nach Antragsabgabe?
hallo zusammen,
möchte anfragen wie die weiteren Schritte nach abgabe des InsO-Antrages aussehen.
Vor zwei Wochen habe ich meinen Antrag auf dem zuständigen InsO-Gericht abgegeben. Jedoch bin ich jetzt schon ein bisschen beunruhigt ob und was passiert. Mahnungen und Rechnungen kommen ja weiter zu mir.
Einen Stundungsantrag habe ich gleich mit beigefügt und bin auch hier noch im unklaren, ob der gesamte Antrag bzw. meine Insolvenz eröffnet wird.
Kann mir diesbezüglich jemand informationen über den weiteren Verfahrensweg geben.
Ich wäre sehr dankbar.
Allen ein schönes Osterfest und schöne Feiertage, auch wenn bei den meisten hier eine miese Stimmung herrscht
also was nach Antragsabgabe passieren wird, sollte man VOR Antragsabgabe wissen und nicht NACHHER!
Da das bei Dir offensichtlich nicht der Fall ist, hier eine Aufklärung.
Das InsOVerfahren wird in jedem Fall eröffnet, da Du ja Kostenstundung gestellt hast (ich nehme an/hoffe, daß Du auch RSB-Antrag gestellt hast, oder?).
Es wird i.d.R. nun erst einmal ein Gutachter bestellt, der vom Gericht beauftragt wird, Insolvenzgrund und Vermögenslage festzustellen. Dieser wird in Kürze (per Brief) auf Dich zukommen und um einen Termin (bei Dir oder in seinem Büro) bitten.
Solange nicht eröffnet ist, kann bzgl. Vollstreckungen, Pfändungen, evtl. EV etc. alles weiterlaufen wie bisher auch. Hast Du keine Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 beantragt??? (= Pfändungsverbot)
zuerst mal vielen Dank für die Antwort und für die Hinweise. Hoffe doch dass ich alles ordnungsgemäß gemacht habe.(mal gespannt)
Der ablauf der InsO ist mir soweit schon bekannt, nur macht man sich gedanken, ob und wann dieser Antrag bearbeitet wird und was nun von Seiten des Gerichts passiert.
Findet eine persönliche Anhörung statt?
Wird man auf evtl. Formfehler hingewiesen?
Bekommt man die Möglichkeit evtl. fehlende Gläuber nachtragen?
Ist es Möglich nachträglich einen Antrag auf Pfändungsstop zu stellen?
Das sind so all die Fragen, die bei jemanden durch den Kopf gehen, bei mir zumindest, weil ich eigentlich nichts falsch machen möchte.
Ich denke auch mal dass es keinen gibt, der wirklich hilft, damit meine ich, vielleicht den Antrag zusammen ausfüllen, oder sagt, was genau in welcher Reihenfolge passiert.
Denke halt daß das auch wichtig ist, nicht alleine gelassen zu werden.
nochmals vielen Dank für die Antworten
schönen Feiertag und schöne Ostern
Ja, zum einen beim Treuhänder. Zum anderen bei Gericht (= Prüfungstermin bzw. Gläubigerversammlung; da MUSST Du nicht hin, aber ich empfehle immer, da zu sein!)
Wird man auf evtl. Formfehler hingewiesen?
Kommt drauf an, welche Formfehler.
Bekommt man die Möglichkeit evtl. fehlende Gläuber nachtragen?
Zunächst einmal ist es Sache der Gläubiger anzumelden. Du kannst natürlich jederzeit dem TH melden, wenn sich da noch jemand bei Dir gerührt hat.
Ist es Möglich nachträglich einen Antrag auf Pfändungsstop zu stellen?
Ja.
Ich denke auch mal dass es keinen gibt, der wirklich hilft, damit meine ich, vielleicht den Antrag zusammen ausfüllen, oder sagt, was genau in welcher Reihenfolge passiert.
a) gibt's die schon, aber die sind nicht einfach zu finden und b) sollten dies die Schuldnerberatungsstellen machen, denn die bekommen zigzigzig-Millionen per Jahr dafür (leider sind viele von denen dennoch nicht besonders kompetent.)
Denke halt daß das auch wichtig ist, nicht alleine gelassen zu werden.
Dafür gibt's doch Foren wie dieses. Einfach fragen! Dann hilft schon einer!
denke es ist schon sehr hilfreich, wenn jemand wie "der Internationale" hier seine Kommentare zu den jeweiligen Fragen gibt und finde es tut sehr gut mit jemanden zu reden, der sich so möchte ich sagen sehr gut auskennt.
Hoffe man kann sich weiter hier schlau machen und vielleicht auch anderen weiterhelfen
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