Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Den Fall gesetzt:
Anwalt und Notar A läßt Kanzlei seit einiger Zeit "schleifen". Die Einnahmen sind trotz vieler Arbeit schlecht. Daher werden teilweise Fremdgelder, von denen Großmandanten nichts wissen, nicht sofort ausbezahlt, sondern andere dringende Auszahlungen getätigt... Die Akten werden geschoben - von WV zu WV -
A wird krank und befindet sich nur noch selten im Büro, da auch stationärer Krankenhausaufenthalt. Es besteht eine Bürogemeinschaft mit RA B und C, wobei die Buchhaltungen getrennt gehen. Mit A bestehen sämtliche Verträge (Mietvertrag etc.) B und C bezahlen monatlich eine Bürokostenbeteiligung.
Nach Chemoth. geht es A schlecht und wird nicht - wie geplant - aus dem KH entlassen. Ob und wenn ja, wann er wieder arbeitsfähig sein wird, weiß niemand.
Da aufgrund Krankheit keine großartigen Einnahmen mehr kommen und auch nicht zu erwarten sind schraubt die letzte Bank, die einen Dispo gewährt, diesen auf 2.000,00 EUR zurück, außerdem stellt die Buchhaltung fest, daß evtl. noch die kommende Miete und die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden können, nicht aber die Gehälter der Angestellten, Leasingkosten etc., geschweige denn die Fremdgelder. Die Konten sind leer.
B und C wurden zwischenzeitlich über die Lage aufgeklärt, sind aber ratlos, da sämtliche Verträge mit A bestehen, sie somit nicht kündigen können o. ä. Zusätzlich besteht die Frage der Haftung von B und C für die brachliegenden Fremdgelder.
Zu welchen Schritten wäre die Angestellte verpflichtet bzw. nach welchem Schema sollte bezahlt werden? 1. Sozialversicherungsbeiträge, 2...... ???
Kann sich eine Angestellte außerdem strafbar machen hinsichtlich Insolvenzverschleppung? A ist nicht greifbar!!!
B und C, beide Rechtsanwälte und mit den Umständen des Falles aus eigener Betroffenheit vertraut, sind beide "ratlos", aber Sie denken, aufgrund Ihrer Schilderung könnte jemand hier mehr dazu sagen?
Es ist nicht völlig ausgeschlossen, daß ein Angestellter strafrechtlich für eine Tat (oder ein Unterlassen) seines Arbeitgebers auch verantwortlich ist, z.B. im Rahmen der Beihilfe. Bei einer Insolvenzverschleppung ist es aber eher unwahrscheinlich, daß normale Angestellte ohne besondere Vollmachten haften.
B und C, beide Rechtsanwälte und mit den Umständen des Falles aus eigener Betroffenheit vertraut, sind beide "ratlos", aber Sie denken, aufgrund Ihrer Schilderung könnte jemand hier mehr dazu sagen? .
Ja, hoffte ich zumindest, da beide völlig vor den Kopf gestoßen waren und ein klarer Gedanke war - weil selbst betroffen - offensichtlich nicht möglich.
Eine neutrale Person sieht hier möglicherweise klarer.
FM hat folgendes geschrieben::
Es ist nicht völlig ausgeschlossen, daß ein Angestellter strafrechtlich für eine Tat (oder ein Unterlassen) seines Arbeitgebers auch verantwortlich ist, z.B. im Rahmen der Beihilfe. Bei einer Insolvenzverschleppung ist es aber eher unwahrscheinlich, daß normale Angestellte ohne besondere Vollmachten haften.
Danke! Das beruhigt mich ungemein! Vollmachten bestehen nicht...
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.