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Verfasst am: 03.10.04, 23:52 Titel: Internetauktionshaus [Name geändert], wann ist ein Spaßbieter ein Spaßbieter?
Ich habe mich schon immer gefragt, wieso manche Leute
bei Internetauktionshaus [Name geändert] so verückt sind und als sogenannte Spaßbieter utopische Summen für etwas belangloses anbieten.
Haben die nicht Angst, daß die eines Tages diese utopische Summe bezahlen müssen?
Weil im Grunde hängt es doch davon ab,
wann Internetauktionshaus [Name geändert] einen Spaßbieter als Spaßbieter ansieht
damit die Auktion ungültig wird.
Gabs da eigentlich schon gerichtliche Auseinandersetzungen wegen so etwas?
Verfasst am: 04.10.04, 06:49 Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert], wann ist ein Spaßbieter ein Spaßbieter?
Hallo,
rechtlich kommt der Vertrag über Internetauktionshaus [Name geändert] mit dem Höchstbietenden zustande, wenn bis zum Ablauf der Bietfrist kein anderer ein höheres Gebot abgibt. Demgemäß sind die Gebote jeweils verbindlich, sofern kein höheres Gebot erfolgt. _________________ Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 04.10.04, 10:22 Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert], wann ist ein Spaßbieter ein Spaßbieter?
> Ich habe mich schon immer gefragt, wieso manche Leute
bei Internetauktionshaus [Name geändert] so verückt sind und als sogenannte Spaßbieter utopische Summen für etwas belangloses anbieten.
Man muß da differenzieren.
Es gibt den Spaßbieter Typ A, der "mal so eben" einen 100.000-EUR-Wagen per Sofortkauf kauft und dann nicht bezahlen will.
Und es gibt den Spaßbieter Typ B, der für eine gebrauchte Socke 5 Millionen bietet.
> Haben die nicht Angst, daß die eines Tages diese utopische Summe bezahlen müssen?
Typ A muß mit Sicherheit zahlen (wird es aber in der Regel nicht können).
Solche Leute denken nicht richtig nach oder geben ihre Gebote alkoholisiert ab oder...
Manche sind vielleicht auch mutig und wollen sich im Zweifel auf Urteile berufen, nach denen alleine die Verwendung ihres Passwortes noch keinen Beweis dafür darstellt, daß auch wirklich sie geboten haben.
Typ B wird kaum zahlen müssen, da das Angebot für jeden offensichtlich nicht ernst gemeint war, §118 BGB. Diese Leute müssen allerdings ggfs. dennoch Schadensersatz leisten, etwa für erneute Einstellgebühren etc.
> Weil im Grunde hängt es doch davon ab, wann Internetauktionshaus [Name geändert] einen Spaßbieter als Spaßbieter ansieht damit die Auktion ungültig wird.
Nein, das hängt nicht an Internetauktionshaus [Name geändert], sondern am BGB. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 04.10.04, 17:49 Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert], wann ist ein Spaßbieter ein Spaßbieter?
Einige "Spaßbieter" bieten auf Auktionen, die gegen das Gesetz verstossen. Z. B. auf leere Kartons, die schwer als solche zu erkennen sind. Diese Verkäufer werden auf keinen Fall dann mit ihrer Geldvorderung durchkommen.
Verfasst am: 04.10.04, 21:35 Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert], wann ist ein Spaßbieter ein Spaßbieter?
... oder auf Auktionen von gewerblichen, die Ihren Informationspflichten nicht nachkommen. Auch hier dürfte es dem Verkäufer sehr schwer fallen, eine Geldforderung an den Mann zu bringen.
Übrigens was ist, wenn ein Verkäufer statt des Widerrufsrechtes ein Rücktrittsrecht einräumt.
Kann der Käufer dann trotzdem vor Lieferung zurücktreten?
Verfasst am: 04.10.04, 22:52 Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert], wann ist ein Spaßbieter ein Spaßbieter?
1. wenn einer besoffen irgendwas kauft is der Kaufvertrag ungültig.
Steht irgendwo im BGB. Sonst könnte ich ja irgendeinen Besoffenen mal unterschreiben lassen dass er mein altes Auto gegen seinen Porsche tauscht!
Das musst du als Anwalt doch aber wissen oder ??!?!?!?!??!?!
2. es is defakto so dass man jemand schlecht anhand seines PW identifiziern kann.
Wäre ja noch schöner ^^
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 05.10.04, 08:38 Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert], wann ist ein Spaßbieter ein Spaßbieter?
Anonymous hat folgendes geschrieben::
1. wenn einer besoffen irgendwas kauft is der Kaufvertrag ungültig.
Das müßte er allerdings beweisen, wenn er sich darauf berufen will. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 05.10.04, 17:55 Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert], wann ist ein Spaßbieter ein Spaßbieter?
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Anonymous hat folgendes geschrieben::
1. wenn einer besoffen irgendwas kauft is der Kaufvertrag ungültig.
Das müßte er allerdings beweisen, wenn er sich darauf berufen will.
Dann musst du das auch schreiben ^^
Zitat:
Solche Leute denken nicht richtig nach oder geben ihre Gebote alkoholisiert ab oder...
Du schreibst ja grad dass er sein Gebot im alkoholisierten Zustand abgegeben hat, stellst dies also als Faktum dar.
Dann solltest du auch dazuschreiben dass wenn er dies beweisen kann er an den Kaufvertrag nicht gebunden ist und nur die Unkosten tragen muss die der VK beweisen kann
Im übrigen saufen die Menschen ja nicht alleine.
Normal ist immer ein einem bekannter Barkeeper da der einen nach dem 10. Doppelten nach Hause schickt oder die Nachbarin im 2. Stock steht hinter dem Vorhang und sagt zu ihrer Freundin "ah der Herbert bsuffa issa wida! Mai wenn mai Mann so heimgekomme wär da hätts was gsetzt!"....
Ich jedenfalls schaffe es fast nie - trotz redlichem Bemühen - unbemerkt betrunken in meine Wohnung zu kommen [/quote]
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