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Stf266
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.03.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 28.03.05, 20:19    Titel: Thema AUTO HAFTPFLICHT Antworten mit Zitat

Hallo Leute

Ein Fall A gegen Versicherung stellt sich allgemein so dar, A war mal im öffentlichen Dienst und kam in den Genuß einer Vergünstigung (B-Tarif).Seine Haftpflicht war dadurch etwa 50 Euro pro Jahr günstiger !!!
A ist aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden und teilte dies Versicherung mit.
Versicherung versäumte Prämie anzugleichen.
Nun 3 Jahr später meldete sich Versicherung und will vom Zeitpunkt der Ausscheidung aus öffentlichen Dienst bis heute (3Jahre) Prämie zurück.
Was kann A tun...gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt?
Ist dies so alles rechtens ??!??!!
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 29.03.05, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo SH,

ganz einfach, § 12 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz: Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in zwei Jahren (...). Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchem die Leistung verlangt werden kann.
Das heißt für dieses Jahr: Am 31.12.2004 sind sind Ansprüche verjährt, die im Lauf des Jahres 2002 entstanden sind. Jetzt, in 2005, können nur noch Beiträge angefordert werden, die in 2003 fällig wurden (sofern nicht verjährungshemmende oder -unterbrechende Sachverhalte dazukommen)

Grüße, Mogli
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