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Ich habe momentan ein dickes Problem mit meiner Klassenlehrerin.
Ich gehe auf ein Berufsschulkolleg und habe am Anfang meiner Ausbildung einen Vertrag unterschrieben, in dem steht, dass ich nicht mehr als 20 Stunden am Stück unentschuldigt fehlen darf. Dies würde einen Rausschmiss nach sich ziehen.
Weiter müsse ein Attest nach dem 3. Tag bei langer Krankheit vorliegen.
Nu war ich 2 Wochen lang krank und habe mich direkt am ersten Tag mündlich entschuldigen lassen, ich sein krank. Mein Attest habe ich erst am Ende der 2 Wochen bekommen und auch dann erst, als ich wieder in der Schule war abgegeben. Ich hatte vergessen, dass im Vertrag stand, es müsse früher vorliegen.
Daraufhin hat meine Klassenlehrerin ein ernstes Gespräch mit mir geführt und gemeint, sie habe mich vor dem Rausschmiss, einer Konferenz etv. gerettet. Seitdem habe ich Attestpflicht.
Weiter hat sie meine Fehlzeiten nur eine Woche, bevor das Attest da war, statt die ganze Zeit entschuldigt.
Die davor nicht, da sie mal sagte, Entschuldigungen, seien nach einer Woche erst abgegeben nicht mehr gültig, also würden diese Fehlstunden nicht entschuldigt.
Fazit: Ich habe einen Batzen unentschuldigte Fehlstunden und in einem Fach bekomme ich mündlich eine 4, da die unentschuldigte Stunde als 6 bewertet wurde. Dies verschlechtert mein Abiturzeugnis.
Lange Geschichte, aber für mich sehr wichtig, ich habe schon alle möglichen Gesetzestexte gelesen, aber nichts zu Verträgen und Attesten, die zu spät abgegeben werden etc gefunden. Ich brauche dringend Hilfe, da am Samstag die Noten eingetragen werden und ich es nicht dulde, dass wegen vielleicht einem ungültigen Vertrags und dieser dubiosen 1 Wochen- Regelung meine Noten leiden!
Ich habe mal t von einem anderen Lehrer gehör, diese Verträge seien ungültig, da es ja schon ein Schulrecht gebe.
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