Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Schulverträge gültig? + Fehlstunden
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Schulverträge gültig? + Fehlstunden

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Mashi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 06.04.05, 22:18    Titel: Schulverträge gültig? + Fehlstunden Antworten mit Zitat

Ich habe momentan ein dickes Problem mit meiner Klassenlehrerin.

Ich gehe auf ein Berufsschulkolleg und habe am Anfang meiner Ausbildung einen Vertrag unterschrieben, in dem steht, dass ich nicht mehr als 20 Stunden am Stück unentschuldigt fehlen darf. Dies würde einen Rausschmiss nach sich ziehen.
Weiter müsse ein Attest nach dem 3. Tag bei langer Krankheit vorliegen.

Nu war ich 2 Wochen lang krank und habe mich direkt am ersten Tag mündlich entschuldigen lassen, ich sein krank. Mein Attest habe ich erst am Ende der 2 Wochen bekommen und auch dann erst, als ich wieder in der Schule war abgegeben. Ich hatte vergessen, dass im Vertrag stand, es müsse früher vorliegen.

Daraufhin hat meine Klassenlehrerin ein ernstes Gespräch mit mir geführt und gemeint, sie habe mich vor dem Rausschmiss, einer Konferenz etv. gerettet. Seitdem habe ich Attestpflicht.
Weiter hat sie meine Fehlzeiten nur eine Woche, bevor das Attest da war, statt die ganze Zeit entschuldigt.
Die davor nicht, da sie mal sagte, Entschuldigungen, seien nach einer Woche erst abgegeben nicht mehr gültig, also würden diese Fehlstunden nicht entschuldigt.

Fazit: Ich habe einen Batzen unentschuldigte Fehlstunden und in einem Fach bekomme ich mündlich eine 4, da die unentschuldigte Stunde als 6 bewertet wurde. Dies verschlechtert mein Abiturzeugnis.

Lange Geschichte, aber für mich sehr wichtig, ich habe schon alle möglichen Gesetzestexte gelesen, aber nichts zu Verträgen und Attesten, die zu spät abgegeben werden etc gefunden. Ich brauche dringend Hilfe, da am Samstag die Noten eingetragen werden und ich es nicht dulde, dass wegen vielleicht einem ungültigen Vertrags und dieser dubiosen 1 Wochen- Regelung meine Noten leiden!


Ich habe mal t von einem anderen Lehrer gehör, diese Verträge seien ungültig, da es ja schon ein Schulrecht gebe.

Liebe Grüße, Mashi.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.