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Worauf bezieht sich das GG?

 
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Uber-Pea
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 25.03.05, 19:21    Titel: Worauf bezieht sich das GG? Antworten mit Zitat

Hallo
durch eine nicht hier stattfindende Diskussion angeregt folgende Frage:
Dient das Grundgesetz nur dem Schutz der Bürger vor dem Staat?
Dient es ebenfalls des Schutz der Bürger vor anderen Bürgern oder sind dafür u.A. StGB und BGB zuständig?

Kann man die Erziehungsberechtigten eines Kindes als vom Staat berufene Vertreter sehen?
_________________
A wise fool speaks because he has something to say. A fool speaks because he has to say something. A wise fool is silent because there is nothing to say. A fool is silent because he has nothing to say.
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Tax
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Anmeldungsdatum: 20.02.2005
Beiträge: 168

BeitragVerfasst am: 25.03.05, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Dient das Grundgesetz nur dem Schutz der Bürger vor dem Staat?
Dient es ebenfalls des Schutz der Bürger vor anderen Bürgern oder sind dafür u.A. StGB und BGB zuständig?



Das GG regelt die Grundsätze der Bundesrepublik Deutschland.

Für die spezifischen Rechtsbeziehungen sind dann die weiteren Gesetze.
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Uber-Pea
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 25.03.05, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

D.h. alle Gesetze "enwickeln" sich aus dem Grundgesetz?
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Pünktchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 25.03.05, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Uber-Pea hat folgendes geschrieben::
D.h. alle Gesetze "enwickeln" sich aus dem Grundgesetz?

Nicht ganz.

Die Inhalte des GG müssen in ein Gesetz ungesetzt werden. Ein Gesetz darf nicht gegen das GG verstoßen, aber einschränken.

Ein Gesetz muss als Grundlage nicht das GG haben.

Ist ein Gesetz verfassungwidrig (=GG-widrig) kann man vor dem Bundesverfassungsgericht Klagen.

Man kann aber keine Person wegen eines verstoßens gegen das GG verklagen.

ein Bsp.
Art. 3 GG schreibt eine Gleichbehandlung von Weiblein und Männlein vor. Stellt ein AG eine Person aufgrund ihres geschlechtes ein, wäre das ein Verstoß gegen §611a BGB.
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StuWa
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 935
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 26.03.05, 01:06    Titel: Antworten mit Zitat

dabei ist aber zu beachten, dass es eine Drittwirkung der Grundrechte im Privatrecht in seiner letztlichen Ausformung durch das BGB und da insbesondere § 242 gibt. freilich wird man gegen seinen Nachbarn keine Verfassungsbeschwerde einlegen können, aber die Grundrechte wirken durch ihre gesetzliche Ausformung auch zwischen Privaten.
_________________
mit besten Grüßen aus Bonn Smilie und übrigens: auch ich bin renoméegeil und freue mich über grüne Punkte Winken
Und noch was, nachdem ich einmal deswegen "belehrt" wurde: wenn ich die maskuline Form verwende, meine ich natürlich auch die Damen Winken
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 26.03.05, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das GG schützt teilweise auch unmittelbar gegen andere Bürger. Beispiel: Art. 9 GG "Abreden, die dieses Recht einschränken sind nichtig (geht um Gewerkschaftszugehörigkeit". Diese Norm ist unmittelbar im Privatrecht geltendes Recht.

Ähnliche ist es mE beim Recht auf informationelle Selbstbestimmung, dass sich aus 1 und 2 GG ergibt.
_________________
mfg
Klaus
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LilaLodda
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 10.05.05, 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

Verfassungsbeschwerden, sofern sie zugelassen werden, richten sich immer gegen Akte der öffentlichen Gewalt. Jedoch verpflichtet sich der Staat auch zum Schutze einzelner Grundrechte, dies geschieht dann in Form von Gesetzen. Die Schutzpflicht gebietet es dem Staat, sich schützend vor das Leben zu stellen und es vor rechtswidrigen Angriffen zu schützen. Wie er dies verwirklicht, ist nicht klar geregelt und räumt den Staat einen großen Ermessensspielraum zu. --> siehe Schleyerurteil, habe die Entscheidung leider nicht im Kopf
Ein anderes Beispiel, dass Ihnen helfen könnte, das Ganze zu verstehen, ist auch das Carolineurteil (E 101, 361).
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Mr stud. jur. Tobi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.07.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 12:19    Titel: GG Antworten mit Zitat

In erster Linie aus historischer Sicht, sind die Grundrechte des GG abwehrrechte gegenüber dem Staat.

TEilweise lassen sihc aber auch Schutzüpflichten für den staat gegenüber dem Bürger ableiten.

Direkt zwischen Bürgern wirkt das GG nicht.
Seit dem Lüth- Urteil spricht das BVerfG den Grundrechten die sogenannte bereits oben erwähnte mitelbare Drittwirkung zu.
Das heßt, das ein Richter in einem Zivilrechtsprozess so zu entscheiden hat, dass keine Grundrechte verletzt werden.
_________________
Carpe Diem.

Klagen schafft Frieden.
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mastercut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 12:32    Titel: Re: GG Antworten mit Zitat

Mr stud. jur. Tobi hat folgendes geschrieben::
In erster Linie aus historischer Sicht, sind die Grundrechte des GG abwehrrechte gegenüber dem Staat.

TEilweise lassen sihc aber auch Schutzüpflichten für den staat gegenüber dem Bürger ableiten.

Direkt zwischen Bürgern wirkt das GG nicht.
Seit dem Lüth- Urteil spricht das BVerfG den Grundrechten die sogenannte bereits oben erwähnte mitelbare Drittwirkung zu.
Das heßt, das ein Richter in einem Zivilrechtsprozess so zu entscheiden hat, dass keine Grundrechte verletzt werden.


Willkommen im Forum! Sehr glücklich

Bis zum cand. jur. müssen Sie aber wohl noch etwas an Ihrer Orthographie arbeiten.... Winken

Gruß
mc
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