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Verfasst am: 04.10.04, 10:01 Titel: Einhaltung der Kündigunsfrist durch den Angestellten
Hallo,
wir haben einen kleinen Blumenladen und eine Floristin und einen Lehrling eingestellt. Die Floristin hat bisher den Laden selbstständig geführt, Einkäufe etc. in Rücksprache mit der Geschäftsleitung.
Jetzt hat diese Floristin am 30. September gekündigt. Aufgrund Ihrer 3-jährigen Betriebszugehörigkeit hat ist sie lt. Floristentarif an 1 Monat zum Monatsende Kündigungsfrist gebunden- genau wie wir auch. Jetzt möchte betreffende Floristin aber schon am 24. Oktober bei uns aufhören, da sie wohl in ihrer neuen Arbeitsstelle schon beim Allerheiligengeschäft mitarbeiten wolle. AUf ein klöärendes Gespräch reagierte sie nur sehr frech und meinte, daß sie dann halt ein´fach nicht kommen würde. Wir könnten dann ja nichts machen. Wie sollen wir uns verhalten.
Da ihre Kündigung plötzlich und unerwartet kam, haben wir auch keinen Ersatz und müssen evtl. sogar unseren Laden deshalb schließen. Wer schützt in einem solchen Fall den Arbeitgeber???
Einen angemessenen "Ersatz" haben wir bisher vom Arbeitsamt noch nicht vermittelt bekommen! Auch auf Anzeigen in der Tagespresse kamen keine Bewebungen.
Kan man die Floristin auf Schadensersatz oder entgangene Einnahmen verklagen, wenn sie einfach fern bleibt oder sich krank meldet (das befürchten wir als nächstes). Darf man im Falle einer Krankmeldung einen Amtsartzt bestellen???
Zur Anmerkung: die Floristin hat keinen Resturlaubsanspruch mehr, da sie schon ihren gesamten Urlaub für 2004 genommen hat! Ausserdem hat sie noch 35 Minusstunden.
Auf eine ehrliche Meinung und Antwort, was man da Tarifrechtlich noch machen kann freue ich mich.
Verfasst am: 04.10.04, 11:44 Titel: Re: Einhaltung der Kündigunsfrist durch den Angestellten
Theoretisch könnt Ihr sie wegen Vertragsbruch auf Schadensersatz verklagen. Praktisch wird das aber daran scheitern, daß Sie den Schaden nicht genau darlegen können...
Falls Sie wissen, wo sie jetzt arbeiten will, könnten Sie versuchen, mittels einer einstweiligen Verfügung beim Arbeitgericht dem neuen Arbeitgeber die Beschäftigung zu verbieten. Das kostet sie aber Geld (und Nerven). Also nur zu empfehlen, wenn es Ihnen etwas Geld wert ist, die Angestellte zu "ärgern".
Wenn die Arbeitnehmerin einfach nicht kommt - Lohn zurückhalten. Wenn sie einen gelben Schein hat, können Sie den Lohn grundsätzlich nicht zurückhalten. Es sei denn, Sie können beweisen, daß die Arbeitnehmerin schon wo anders arbeitet.
Verfasst am: 04.10.04, 14:30 Titel: Re: Einhaltung der Kündigunsfrist durch den Angestellten
Hallo,
vielen Dank für die Infos.
Bezüglich einer Klage auf Schadensersatz ließe sich schon eine ca.-Summe veranschlagen, da es sich um das Allerheiligengeschäft handelt. Da könnten wir die Umsätze aus den vergangenen 3 Jahren heranziehen.
Da die Floristin die letzte Oktoberwoche schon bei ihrem neuen Arbeitgeber arbeiten will, könnte man doch sicherlich ein Arbeitsverbot erwirken, oder?
Sollte sie sich bei uns krank melden und trotzdem wo anders arbeiten, würde sich wohl auch die Krankenkasse dafür interssieren.
Ich finde es aber grundsätzlich unglaublich, daß der Arbeitnehmer in solchen Fällen immer fein raus kommt und der Arbeitgeber das Nachsehen hat.
Wir sind in diesem Fall die doppelt geschädigten, schließlich hat die Floristin Ihren gesamten Jahresurlaub schon verbraten und auch noch weniger gearbeitet, als nach dem Tarif vorgeschrieben (35 Minusstunden! - Wochenarbeitszeit ist normalerweise 39 h!). Das Arbeitsamt ist auch keine große Hilfe im bezug auf eine schnelle Neubesetzung der Stelle. Ich denke, wir werden eine Klage auf Schadensersatz anstreben und vom neuen Arbeitgeber die schon gewährten Urlaubstage einfordern.
Ciao
franzi
Verfasst am: 04.10.04, 14:45 Titel: Re: Einhaltung der Kündigunsfrist durch den Angestellten
Na, das wird wohl in einer Enttäuschung enden. Früher (bis 2002) konnte man in solchen Fällen vom neuem Arbeitgeber ebenfalls Schadensersatz verlangen, und schon die vorherige Androhung konnte bewirken, daß aus dem neuen Job nichts wird.
Eine Schadensersatzklage wird aber sehr schwierig, Urlaubsrückforderung geht nicht, an den Minusstunden ist der Arbeitgeber selbst schuld (ihr hättet sie eben entsprechend lange beschäftigen müssen). Einiger Maßen einfach könnte es nur sein, den Lohn für die letzte Woche zu streichen. Aber auch das hängt vom Detail ab.
Verfasst am: 04.10.04, 14:50 Titel: Re: Einhaltung der Kündigunsfrist durch den Angestellten
Der Arbeitgeber hat schon Möglichkeiten.
- Ist in Ihrer Branche denn kein Zeugnis üblich?
- billiger (und nervenschonender) als eine einstweilige Verfügung dürfte der Kontakt zum neuen Arbeitgeber sein, um diesem mitzuteilen, dass er da eine vertragsbrüchige Mitarbeiterin einstellt mit dem Hinweis, dass es ihm ja mal genauso gehen könnte (ist zwar fies, aber...
Verfasst am: 04.10.04, 15:20 Titel: Re: Einhaltung der Kündigunsfrist durch den Angestellten
Nochmal vielen Dank für Eure Infos.
In der momentanen Situation ist man sicherlich erst mal wütend über diese Entwicklung. Wir hätten das von der betreffenden Floristin auch nie gedacht. Die letzte Zeit hat sie sich zwar ziemlich viel rausgenommen - unabgesprochene spontane Fehlstunden, mehrmalige "Brechdurchfälle" nach Partys, Rauchen während der Abeitszeit etc... Selbst da haben wir nichts unternommen oder abgemahnt, weil wir grundsätzlich mit Ihrer Arbeit zufrieden waren und sie für loyal hielten. Anscheinend hat sie sich aber beim letzen Brechdurchfall bei einer anderen Stelle beworben.
Wenn wir sie jetzt aber bei ihrem neuen Arbeitgeber anschwärzen, könnte sie uns doch wegen übler Nachrede anzeigen, oder?
Kann der Arbeitgeber wirklich immer nur in die Röhre schauen???
Wenn wir einem Angestellten kündigen, müssen wir uns doch auch an die Fristen halten!
Verfasst am: 04.10.04, 15:35 Titel: Re: Einhaltung der Kündigunsfrist durch den Angestellten
Hallo,
Klage gegen neuen Arbeitgeber ist meines Erachtens nicht möglich, da Sie keinen Rechtsanspruch darauf haben, dass er die Frau nicht einstellt. Das Arbeitsverhältnis ist ein relatives Schuldverhältnis zwischen Ihnen und der Frau und verpflichtet nur Sie beide.
Im Sinne einer allseitig zufriedenen Lösung sollte der neue Arbeitgeber nichts von dem ganzen erfahren. Sonst arbeitet die Floristin weiter bei Ihnen (mit entsprechendem Interesse). Sie können dies natürlich auch als rechtmäßige Drohung verwenden, um einen Aufhebungsvertrag zu erreichen. Üble Nachrede ist das nicht (solange Sie sich auf beweisbare Tatsachen stützen).
Für die Zeit ab 24.12. sollten Sie ein Zeitarbeitsunternehmen beschäftigen. Das über das Entgelt der Floristin hinausgehende Entgelt ist ein Schaden, den sie bei Ihrer Angestellten geltend machen können für die Zeit der Kündigungsfrist.
Sollten Zeitarbeitsunternehmen nicht geeignet sein, besteht der Schaden in dem entgangenen Gewinn für die Zeit der Kündigungsfrist.
Verfasst am: 06.10.04, 10:05 Titel: Re: Einhaltung der Kündigunsfrist durch den Angestellten
Wir haben uns jetzt mal mit der Krankenversicherung in Verbindung gesetzt und den Vorfall geschildert. Die sind an solchen Fällen sehr interessiert.
Sollte betreffende Floristin also am 25. 10. wegen "Krankheit" fernbleiben, muss sie sich bei einem Amtsarzt melden und kann dann zwar nicht bei uns, aber auch nirgends anders arbeiten. Ist zwar fies, aber die Dame interessiert sich ja auch nicht dafür, wie es uns geht.
Wir erwarten jetzt erst mal das Geschehen am 25. 10. 04!
Unsere Energie bzgl. einer neuen Floristin wird durch die äußerst schleppende Mühle des Arbeitsamtes erheblich erschwert. Ich hoffe sehr, daß wir noch fündig werden....
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