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Hallo,
folgende Situation. Meine Frau hat 3 Geschwister. Ihr Vater ist nun zum Pflegefall geworden. Wer muß alles Unterhalt zahlen? Bin ich als Ehemann ebenfalls gezwungen zu zahlen, oder wird nur vom Einkommen meiner Frau ausgegangen, da es sich ja um ihren Vater handelt. Meines erachtens müssen nur die eigenen Kinder mit Ihrem Einkommen aufkommen. Wie hoch wäre der persönliche selbstbehalt für meine Frau?
Danke für eine Hilfe
Micky
Du bist für den Schwiegervater nicht unterhaltspflichtig.
Das wäre nur ne Streitfrage, wenn Deine Frau nicht arbeitet und Ihr ein dickes Einkommen hättet.
Wenn Kinder da sind, hat man eh noch höhere Selbstbehalte.
Der Selbstbehalt für Deine Frau sieht so aus:
1250 Euro
dazu noch 5% Altersvorsorge, Arbeitsmittel für Arbeit, Fahrgeld für Arbeit.
Sollte Deine Frau drunter liegen, lehnt Euch gemütlich zurück.
Erspartes darf man auch jede Menge haben, das ist von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich.
Bewegt sich aber um ca 40-70000 Euro mit Eigenheim.
Gruß
Melly _________________ Melly
jetzt kommt das Stichwort von der sog. Sandwichgeneration
Unterhaltsberechtigte Eltern
Unterhaltspflichtige Eltern/Kinder
Unterhaltsberchtigte Kinder
Sind die unterhaltsberechtigten Kinder gerade wirtschaftlich selbständige geworden, kommen die pfelgebeürftigen Eltern und nehem ihrerseits die Kinder und sogar die Schwiegerkinder in Anspruch. Ja, richtig gelesen, die Schwiegerkinder.
Das steht so zwar nicht im Gesetz. Der Bundesgerichtshof hat jedoch in einer Entscheidung XII ZR 122/00 vom 15.10.2003 festgehalten, dass bei guten EInkommensverhältnissen des Ehemannes - umgerechnet rund 6.000 EUR - die Ehefrau auch verpflcihtet ist, den ihr gegen den Ehemann zustehenden Taschengeldanspruch - rund 300,00 EUR - für den Unterhalt der pflegebedürftigen Mutter einzusetzen.
Selbst bei durchschnitlichen Einkünften beider Ehegatten kann nicht ohne weiteres vom Verbrauch des gesamten Familieneinkommens ausgegangen werden, vielmehr geht der Bundesgerichtshof XII ZR 244/00 davon aus, dass dann noch in Höhe der durchschnittlichen Sparquote gespart wird und dieses Geld zumindest zur Hälfte für den Unterhalt der Eltern zur Verfügung steht. Das gilt selbst dann, wenn die Freibeträge der Unterhaltsleitlinien nicht erreicht werden.
Kurz und schlecht, für die Abdeckung des Unterhaltsbedarfs der Eltern wird das Familieneinkommen der Kinder und damit auch das Einkommen der Schwiegersöhne und töchter herangezogen.
Die Freibeträge sehen in der Regel wie folgt aus:
21.3.2 der Leitlinien des OLG Köln und Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL) Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken
Der erhöhte angemessene Eigenbedarf gegenüber den Eltern beträgt mindestens monatlich 1250 EUR, wobei die Hälfte des diesen Mindestbetrag übersteigenden Einkommens zusätzlich anrechnungsfrei bleibt. Hierin sind 440 EUR Warmmiete
enthalten.
In de neuen Bundesländern sind die Freibeträge etwas niedriger., z.B. Brandenburg 1155 EUR.
Das Urteil kenne ich Hans, aber ich denke, das ist fast nicht mit ner normal verdienenden Familie zu vergleichen.
Da hatte die Frau ja schon ein sehr gutes Einkommen und wie Du schon schreibst der Mann auch fette Kohle.
Gehen wir mal davon aus, daß Micky keine 6000 Euro verdient, sondern ein ganz normaler Angestellter ist, der ein durchschnittliches Netto hat...dann müssen sie nicht zahlen.
Wie schonmal geschrieben, wurde ich letztes Jahr garnicht nach meinem Einkommen oder sparguthaben befragt, nur mein Mann wurde geprüft, ob er seiner Mutter unterhaltspflichtig ist.
Er mußte keinen Unterhalt zahlen, da er auch noch seiner Ex unterhaltspflichtig war.
Ich würd die Bögen in aller Ruhe ausfüllen und abwarten, noch dazu wo noch Geschwister da sind, die angeschrieben werden.
Gruß
Melly _________________ Melly
Irrtum Melly, die Frau war arbeitslos und der BGH wusste sein Ergebnis nicht anders zu begründen, als dass er den Taschengeldanspruch der Ehefrau für den Unterhalt verwendbar hielt.
Und wenn man sich die Freibeträge betrachtet:
(1250+625)*2 = 3.750 EUR wobei darin bereits 880 EUR Warmmiete enthalten ist. Dieser betrag ist bei zwei Einkommen ohne oder mit bereits wirtschaftlich selbständigen Kindern schnell ereicht. Es sind doch gerade die "Kinder" ab 45, die sich nach dem Scheitern der gesetzlichen Rentenversicherung nicht nur um ihre eigene Versorgung, sondern auch noch um die Ihrer Eltern kümmern müssen. Diese Generation findet das wenig lustig, wenn sie 25 Jahre oder länger für die eigenen Kinder Unterhaltsleistungen erbracht hat und nun, nachdem man aus dem Gröbsten raus zu sein scheint, erneut in nicht unerheblichen Maße und dann auch noch für die Schwiefgereltern in Anspruch genommen wird.
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