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Einsw. Rechtschutz: Wie geht das?

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.03.05, 15:32    Titel: Einsw. Rechtschutz: Wie geht das? Antworten mit Zitat

Angenommen Person X hat kein Geld für einen Anwalt; ist aber in der Lage, Klagen zu formulieren, Anträge formgerecht zu stellen, usw..

Person X hatte einen schlechten Lehrer, der dessen Leistung immer mit den schlechtesten Noten bewertete.

Person X bekam daraufhin ein sehr schlechtes (Abschluss)Zeugnis; war aber zu dem Zeitpunkt minderjährig; nicht prozessfähig.

Person X hat mit dem (Abschluss-)Zeugnis sich über 150 mal erfolglos bei verschiedenen Firmen beworben.

Ende März ist die Anmeldefrist für eine Schule;

Die Frist zum Widerspruch für das Zeugnis läuft erst Juni ab;

Person X ist seit paar Wochen volljährig, und möchte nun denn einstw. Rechtschutz.

Die Fragen:

Was muss Person X beantragen?

" Im Wege der einstweiligen Verfügung wird wegen der Dringlichkeit des Falles ohne vorherige mündliche Verhandlung folgendes beantragt:

1. Der Antragsteller erhält ein Realschulabschluss

oder

1. Die Schule XY gewährt dem Antragsteller den Schulbesuch";

?

Danke !
natürlich wird sowas ausführlich begründet;
beim Verwaltungsgericht herrscht nach mW kein Anwaltszwang
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