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recht.de :: Thema anzeigen - "Gutachterregelung" des SGB auch für Beamte gültig
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"Gutachterregelung" des SGB auch für Beamte gültig

 
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ciaran
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.03.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 27.03.05, 21:36    Titel: "Gutachterregelung" des SGB auch für Beamte gültig Antworten mit Zitat

Hallo,
habe gelesen, dass bei der Erstellung eines Gutachtens zu den Folgen eines Arbeitsunfalles die BGen nach §200 SGB VII mindestens 3 Gutachter zur Auswahl vorschlagen müssen, wobei diese von dem Unfallopfer aber nicht akzeptiert werden müssen, sondern der Verletzte auch eigene Gutachter vorschlagen kann.
Weiß jemand ob diese Regelung analog auch für Dienstunfälle bei Beamten gilt?

MfG
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Hans Speicher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 1063

BeitragVerfasst am: 31.03.05, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
das steht in der Heilverfahrensverordnung zum BeamtVG im § 15 (Amtsarzt, beamteter Arzt oder anderer vom Dienstherrn bestimmter Arzt)

Ich kann meine Version (schreibgeschützt) nicht hier reinkopieren.
Gruß
Hans
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