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Amtsarzt, Blutdruck, Verbeamtung

 
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panikmacher
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.03.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 28.03.05, 14:39    Titel: Amtsarzt, Blutdruck, Verbeamtung Antworten mit Zitat

Hallo,


ich soll amtsärztlich für den gehobenen Zolldienst untersucht werden.
Dazu einige Fragen:


1.) Kann ich im Falle, dass der Arzt mich nur für bedingt tauglich oder untauglich hält, Widerspruch dagegen einlegen, bevor mein zukünftiger Arbeitgeber davon erfährt und meine Bewerbungsunterlagen zurückschickt?


2.) Kann ich im Falle einer Untauglichkeit bzw. bedingten Tauglichkeit in Zukunft auch gleichartige Tätigkeiten nicht verrichten?

3.) Kann mein 159:90er Blutdruck problematisch sein? Der Arzt meinte, das könne an der Aufregung liegen.


Viele Grüße
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Quasterich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 155

BeitragVerfasst am: 29.03.05, 14:49    Titel: Rechtsbehelfs- bzw. -mittelfähigkeit Antworten mit Zitat

Einen Rechtsbehelf kann man nur gegen einen Verwaltungsakt einlegen. Der Sachverhalt ist zu "dünn" für eine abschließende Beurteilung.
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panikmacher
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.03.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 29.03.05, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Sagen wir es mal so: Ich habe der Ärztin anscheinend zu viele Fragen gestellt mit der Folge, dass diese jegliche Manieren vergaß und auf eine ziemlich überhebliche Weise auf mich einredete. Worte, wie Schei*e, fielen ebenso wie die Äußerung, dass alles meine und nicht ihre Probleme seien. Es ging mir nur darum, herauszubekommen, inwiefern meine Tauglichkeit in Frage steht. Es gab zunächst Unstimmigkeiten bezüglich meines Urins, diese wurden jedoch bereits durch den Urologen abgeklärt.
Leider ist es eben durch die oben erwähnte "Unterhaltung" zu einem Adrenalinschub in mir gekommen, so dass der Blutdruck dementsprechend stieg.

(Momentan renne ich mit einem 24-Stunden-Messgerät umher, dieses gab mir mein Internist)

Auch wenn jetzt Augen, Wirbelsäule, Urin und Blutdruck in Ordnung sind, so habe ich dennoch die Befürchtung, dass diese Person mir meine Zukunft zerstört.
Immerhin gab es ja schon mal hier im Forum einen Fall, wo der Arzt bei Feststellung der Tauglichkeit irgendwelche Werte mit Handmessgerät ermittelte, sich aber nicht für Untersuchungsergebnisse eines Facharztes interessierte.

Gruß
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JNS
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 29.03.05, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

Mich würde mal interessieren:

Wie ist das, wenn ich vor der Ausbildung zur Untersuchung in der Stadt A muß und dann umziehe, in eine andere Stadt bzw einen anderen Kreis. Muß ich dann nach der Ausbilung nochmal zu der Stadt A oder zu meiner jetzigen Stadt/Kreis zur Untersuchung?
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