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Verfasst am: 28.03.05, 20:24 Titel: Betroffene Dritte bei Nachlassinsolvenz
Hallo,
wir sind einer von 4 Eigentümern eines EFH, das mit lebenslangem Wohnrecht belastet ist.
Ein Miteigentümer ist verstorben. Dieser war selbständig und gegen seine Firma für die er mit Privatvermögen haftet, ist ein Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sein Insolvenzverwalter bittet die übrigen 3 Miteigentümer zum Gespräch. Wie geht man am besten vor? Nimmt man sich gleich einen Anwalt um eigene voreilige Auskünfte zu vermeiden? Kann es zu einer Zwangsversteigerung kommen, wenn die übrigen Eigentümer nicht "den vierten Teil" (bzw. die Forderung) auszahlen können? Wie würde ggf. der Wert ermittelt? Gibt es Grenzen hinsichtlich der Zumutbarkeit?
Für Antworten schon jetzt ein herzliches Danke schön!
Verfasst am: 28.03.05, 23:09 Titel: Re: Betroffene Dritte bei Nachlassinsolvenz
inge100 hat folgendes geschrieben::
Hallo,
wir sind einer von 4 Eigentümern eines EFH, das mit lebenslangem Wohnrecht belastet ist.
Ein Miteigentümer ist verstorben. Dieser war selbständig und gegen seine Firma für die er mit Privatvermögen haftet, ist ein Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sein Insolvenzverwalter bittet die übrigen 3 Miteigentümer zum Gespräch. Wie geht man am besten vor? Nimmt man sich gleich einen Anwalt um eigene voreilige Auskünfte zu vermeiden? Kann es zu einer Zwangsversteigerung kommen, wenn die übrigen Eigentümer nicht "den vierten Teil" (bzw. die Forderung) auszahlen können? Wie würde ggf. der Wert ermittelt? Gibt es Grenzen hinsichtlich der Zumutbarkeit?
Für Antworten schon jetzt ein herzliches Danke schön!
Sie sollten ohne vorherige rechtliche Beratung keine Erklärungen abgeben, erst recht nichts unterschreiben.
Grundsätzlich kann der Insolvenzverwalter bei Bruchteilseigentum die Teilungsversteigerung des Grundstückes beantragen (§ 180 ZVG). Das Grundstück wird dann in einer öffentlichen Versteigerung verkauft und der Erlös nach Abzug der Kosten unter den Miteigentümern verteilt. Bei Zwangsversteigerungen holt das Amtsgericht ein Gutachten über den Verkehrswert des Grundstückes ein, das Sie als Versteigerungsinteressent einsehen können.
Der Insolvenzverwalter wird vermutlich versuchen, Ihnen den Anteil am Haus zu verkaufen oder Ihre Zustimmung für einen freihändigen Verkauf des gesamten Hauses zu erhalten, weil er weiss, dass bei Teilungsversteigerungen regelmäßig geringere Erlöse für Grundstücke erzielt werden. Sofern das lebenslange Wohnrecht an erster Stelle eingetragen ist, hat der Insolvenzverwalter ein weiteres Problem. Ein Verkauf bzw. eine Versteigerung wäre unter diesen Umständena praktisch nicht möglich, weil niemand eine Immobilie erwerben wird, die aufgrund eines Wohnrechtes nicht genutzt werden kann.
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