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Verfasst am: 04.10.04, 13:37 Titel: Erbengemeinschaft - ein Erbe nicht auffindbar
Hallo,
in diesem Fall geht es um eine Erbengemeinschaft von 4 Personen die ein Haus geerbt haben.
Leider ist eine der berechtigten Personen (die auch im grundbuch steht) selbst nach längerer Suche (nun schon 6 Wochen) nicht aufzufinden. Die anderen 3 Personen möchten jedoch übereinstimmend das Haus verkaufen.
Verfasst am: 04.10.04, 14:03 Titel: Re: Erbengemeinschaft - ein Erbe nicht auffindbar
Für den nicht auffindbaren Erben ist ein Abwesenheitspfleger zu bestellen.
Zitat:
§ 1911 BGB
(1) Ein abwesender Volljähriger, dessen Aufenthalt unbekannt ist, erhält für seine Vermögensangelegenheiten, soweit sie der Fürsorge bedürfen, einen Abwesenheitspfleger. Ein solcher Pfleger ist ihm insbesondere auch dann zu bestellen, wenn er durch Erteilung eines Auftrags oder einer Vollmacht Fürsorge getroffen hat, aber Umstände eingetreten sind, die zum Widerruf des Auftrags oder der Vollmacht Anlass geben.
(2) Das Gleiche gilt von einem Abwesenden, dessen Aufenthalt bekannt, der aber an der Rückkehr und der Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten verhindert ist.
Verfasst am: 05.10.04, 10:57 Titel: Re: Erbengemeinschaft - ein Erbe nicht auffindbar
Hallo,
für einen Abwesenheitspfleger erscheint es mir noch etwas früh zu sein. Ich würde zunächst einmal beim Einwohnermeldeamt des letzten Wohnsitzes nachfragen. Wenn man feststellen will, ob der Erbe überhaupt noch lebt, muss man beim Standesamt des Geburtsortes nachfragen. Eigentlich geht in Deutschland so schnell niemand verloren.
Erst wenn diese Möglichkeiten vollständig ausgeschöpft sind, kommt die Bestellung eines Abwesenheitspflegers in Betracht.
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