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folgende theoretische Frage möchte ich gerne zur Dikussion stellen:
Person A fährt seit 10 Jahren das Fahrzeug, das auf seine Großmutter (Person B) versichert ist.
In dieser Zeit verursacht Person A 2 kleinere Haftpflichtschäden. Person B steigt folglich in der Schadensfreiheitsklasse.
Nun möchte Person A den Schadensfreiheitsrabatt von Person B übernehmen, da diese kein Fahrzeug mehr führen will.
Dies ist laut Versicherung auch kein Problem.
Doch:
Wenn die Versicherung nun sagt, der SF-Rabatt könnte nur nach erneuter Hochstufung für die 2 Unfälle erfolgen, würde die Versicherung dann nach geltendem Recht handeln?
Ein Unfall soll meinetwegen vor 8 Jahren und der 2. Unfall vor 1,5 Jahren gewesen sein, damit wir auch die Rolle der Verjährung in diese Frage einbauen.
Welchen Schadenfreiheitsrabatt hat das Fahrzeug, das auf Person B angemeldet ist?
Wie lange hat Person A den Führerschein?
Wie lautet genau die Begrundung des Versicherers? Welche SF-Klasse kann der Neuvertrag bekommen?
Eines der entscheidenden Kriterien dabei dürfte sein, wie lange hat Person A den Führerschein, und wann (in welchem Jahr) waren die Schäden.
das Fahrzeug hat zur Zeit SF7.
Vor den Unfällen war das Fahrzeug auf SF14 (glaube ich).
Person A hat den Führerschein seit 12 Jahren.
Der Neuvertrag soll auf SF4 eingestuft werden.
Die Begründung lautet: Da Person A die 2 Unfälle verursacht hatte, dürfte die Versicherung nach aktuellem Versicherungsrecht bei der Übertragung der SF-Klasse den Vertrag um die beiden Unfälle nochmals hochstufen. Anscheinend mischen die SF-Klasse des Fahrzeugs und SF-Klasse des Fahrers????
... am besten einfach mal selbst rechnen, welche SF-Klasse nun genommen wird. Ich rechne jetzt mal mit meinen Rückstufungstabellen, die mir vorliegen. Bitte mit der Versicherungsgesellschaft abklären, ob die Rückstufungstabellen genauso aussehen.
angenommen Führerscheindatum 1.1.1993
Einstufung in 1993: SF 0
1994: SF 1/2
1995: SF 1
1996: SF 2
1997: SF 3
1998: hochgestuft wg des Schadens: SF 1
1999: SF 2
2000: SF 3
2001: SF 4
2002: SF 5
2003: hochgestuft wg des Schadens: SF 2
2004: SF 3
2005: SF 4
So wäre die Berechnung richtig und nachvollziehbar, oder?
Bei Fragen bitte nochmal melden.
Bitte beachten, dass ein Kfz-Vertrag nur dann im nächsten Jahr runtergestuft wird, wenn er mindestens 6 Monate im laufenden Jahr bestanden hat. Ist der Führerschein z. B. erst am 1.10.1993 gemacht worden, ist man in 1993 und auch 1994 in SF 0.
danke für Ihre Antwort.
Auf diesem Wege kann ich es sogar nachvollziehen.
So wie mir es von der Versicherung erklärt wurde, hörte es sich ganz nach doppelter Bestrafung an.
Ist diese Rückstufungssache eigentlich gesetzlich geregelt, oder ist das jetzt was versicherungsinternes? Damit meine ich: Wie weit ich hochgestuft werde, ist das irgendwo festgeschrieben (außerhalb einer Versicherung?).
Dürfte eine KFZ-Versicherung mich auch direkt mit SF7 einstufen, auch wenn kein Vorvertrag bestanden hat (Erstversicherung)? Ist das gesetzlich geregelt oder frei verhandelbar?
Die Eisntufung in Schadenfreiheitsklassen ist für jede Versicherungsgesellschaft unterschiedlich, da die Tabelle dafür von jedem Anbieter selbst erstellt wird. Nachlesen kann man die Einstufung in den Tarifbestimmungen (TB) des jeweiligen Versicherers.
Verhandlungsmöglichkeiten gibt es natürlich immer. Trotzdem ist das Versicherungsgeschäft im Kraftfahrtbereich derart unwirtschaftlich für die Versicherer (es wird normalerweise mehr für Schäden ausgegeben als Beiträge gezahlt werden), dass es gerade hierbei schwierig ist, Sonderrabatte zu erhalten. Ich würde mir also keine Hoffnungen machen,w as eine Sondereinstufung betrifft.
Bei einer Neueinstufung würde ich immer den Tipp geben, bei anderen Gesellschaften nachzufragen, was es dort für Sonderregelungen gibt. Dies ist hier aber leider nicht möglich, da die Gesellschaft, bei der der jetzige Schadenfreiheitsrabatt besteht, der (möglicherweise) neuen Gesellschaft nur den Rabatt bestätigt, der sich nach der Rückstufung ergibt.
Trotzdem sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass unterschiedliche Gesellschaften unterschiedliche Preise haben- es lohnt sich im KFZ-Bereich fast immer, sich verscheidenen Angebote machen zu lassen.
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