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Sternenstaub752 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.03.2005 Beiträge: 29
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Verfasst am: 29.03.05, 18:47 Titel: Tot oder lebendig? |
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Wie kann man heraus finden ob ein Mensch noch lebt? |
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DMuck FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 1537
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Verfasst am: 29.03.05, 19:44 Titel: |
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Am einfachsten am Geruch natürlich.
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Uber-Pea FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.12.2004 Beiträge: 1089
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Verfasst am: 29.03.05, 20:07 Titel: |
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naja ob er noch lebt kannst du recht schnell merken wenn kein Puls mehr da ist, wenn sich schon die Maden über ihn hermachen ist er wohl auch tot.
Allerdings heist kein Puls nicht nicht reanimierbar, im Erste Hilfe Kurs lernt man einiges darüber denke ich. _________________ A wise fool speaks because he has something to say. A fool speaks because he has to say something. A wise fool is silent because there is nothing to say. A fool is silent because he has nothing to say. |
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Richard Gecko FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 29.03.05, 20:30 Titel: |
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Stich dem Körper mitten ins Herz und dann ruf die Polizei. Lautet die Anklage auf Mord, dann war die Person am Leben. Lautet die Anklage auf Leichenschändung, dann war die Person schon tot.
Vorteile dieses Verfahrens:
1) Du hast es schriftlich, wie der ZUstand der Person war.
2) Nach der Bahandlung hat die Person einen definierten Zustand, d.h. auch in Zukunft gibt es keine Unklarheit über den Zustand der Person. |
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DMuck FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 1537
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Verfasst am: 29.03.05, 20:48 Titel: |
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Richard Gecko hat folgendes geschrieben:: | Stich dem Körper mitten ins Herz und dann ruf die Polizei. Lautet die Anklage auf Mord, dann war die Person am Leben. Lautet die Anklage auf Leichenschändung, dann war die Person schon tot.
Vorteile dieses Verfahrens:
1) Du hast es schriftlich, wie der ZUstand der Person war.
2) Nach der Bahandlung hat die Person einen definierten Zustand, d.h. auch in Zukunft gibt es keine Unklarheit über den Zustand der Person. |
Boah, § 26 StGB !!!
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Sternenstaub752 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.03.2005 Beiträge: 29
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Verfasst am: 30.03.05, 07:31 Titel: Herzlichen Dank |
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Meine Frage war ernst gemeint und da ich diesen Menschen nicht greifbar hab, kann ich ihm weder ins Herz stechen, noch seinen Puls fühlen und die ganzen anderen "netten" Ratschläge.
Ich dachte ich bekomme hier Hilfe, aber scheinbar ist das hier der völlig falsche Ort um Fragen zustellen die einem am Herzen liegen.
Ich wünsche niemanden die Situation in der ich bin und schon gar nicht diese Art von "helfenden Mitmenschen". |
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uiffi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.03.2005 Beiträge: 155
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Verfasst am: 30.03.05, 07:49 Titel: |
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sternenstaub... nun mal langsam!
erstens kann keiner wissen in welcher lage du dich befindest aber ich denke eine vermisstenanzeige bei der polizei wäre nicht die schlechteste idee
hintergrund jeder erwachsene kann im rahmen der gesetze machen was er will und somit auch verreisen wohin er will und ist auch nicht unbedingt verpflichtet sich abzumelden (ausnahmen z.b. unterhaltspflicht bei längerer abwesenheit)
grüße
uiffi |
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karolus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 30 Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 24.05.05, 06:23 Titel: Hilfeversuch |
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Mir fallen ein paar Möglichkeiten ein:
a) Anfrage beim Einwohnermeldeamt, wo er zuletzt gemeldet war.
b) Anfrage beim Geburtsstandesamt, dorthin wird alles (Ehe, Scheidung, verschollen, Tod)
gemeldet
c) Anfrage beim Rentenversicherungsträger (dürfte schwieirig für Privatpersonen sein), aber die wissen das auch
d) wenn nichts hilft, einen Privatdetektiv beauftragen. Ist aber teuer.
Viel Erfolg!!! |
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Graf1962 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 20.04.2005 Beiträge: 4 Wohnort: Wolfsburg
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Verfasst am: 27.05.05, 15:09 Titel: tot oder lebendig |
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tja zu der frage kann man einiges schreiben! es gibt sichere und unsichere todeszeichen - beim sklett hingegen hat sich das problem mit der reanimation erledigt.
aber ich denke, die frage ist eine andere - und zwar ob eine gewisse person, die man aus den augen verloren hat - noch unter den lebenden ist! hier macht der datenschutz ein problem, da behörden keine auskunft geben dürfen! anders ist es, wenn eine vermißtenanzeige erstattet sind - im verwaltungsverfahren wird alles gerpüft - adressat, anzeigeerstatter pp.! dieso möglichkeit ist eine mit der wenigen, um festzustellen, ob der "betreffende" noch unter uns lebenden ist.
exzellenter Gruß
Graf1962 _________________ Ich bin gespannt, wann mal wieder nach der Rechtslehre von "Hans Kelsen" (Öster. Staatsrechtswissenschaftler) verfahren werden kann - und man mal wieder auf den Boden einer übersichtlich und einfachen Rechtslehre zurückkehrt...! |
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mastercut FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.05.2005 Beiträge: 2202
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Verfasst am: 20.06.05, 19:23 Titel: |
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Wenn genug Zeit vergangen ist, tötet auch der Staat....
Naja ok, zumindest auf dem Papier. Nach dem Verschollenengesetz kann man eine vermisste Person je nach Art des Verschwindens früher oder später für tot erklären lassen (wenns denn darauf ankommt).
Gruß
mc |
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windalf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 20.06.05, 19:46 Titel: |
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Zitat: |
Naja ok, zumindest auf dem Papier. Nach dem Verschollenengesetz kann man eine vermisste Person je nach Art des Verschwindens früher oder später für tot erklären lassen (wenns denn darauf ankommt).
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Sollte der Tote dann unverhoft wiederlebendig auftauchen wie sieht das eigentlich mit dem Erbe aus? Wird dann komplett rückabgewickelt? Was ist wenn die Kohle wech ist? Haftet dann der Staat (der hat ja schliesslich denjenigen für tot erklärt) wenns bei dem Erben nichts zu holen gibt?
Was hat das noch für Konsequenzen wenn man offiziel tot ist? Gelten dann so lange es nicht widerrufen wurde andere Gesetze/Rechte für den offiziell Toten (zumindest so lange er offiziel tot ist)? |
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mastercut FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.05.2005 Beiträge: 2202
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Verfasst am: 20.06.05, 23:17 Titel: |
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windalf hat folgendes geschrieben:: |
Sollte der Tote dann unverhoft wiederlebendig auftauchen wie sieht das eigentlich mit dem Erbe aus? Wird dann komplett rückabgewickelt? Was ist wenn die Kohle wech ist? Haftet dann der Staat (der hat ja schliesslich denjenigen für tot erklärt) wenns bei dem Erben nichts zu holen gibt?
Was hat das noch für Konsequenzen wenn man offiziel tot ist? Gelten dann so lange es nicht widerrufen wurde andere Gesetze/Rechte für den offiziell Toten (zumindest so lange er offiziel tot ist)? |
Hm, die Gesetze der Toten... Hört sich nach einem billigen Roman-Titel an. Vielleicht wäre das auch eine Idee für eine neue Foren-Rubrik?
Hat auf jeden Fall geringe praktische Relevanz, da die Zeiträume wirklich sehr groß sind. Außer man ist nachweislich auf hoher See verschollen, da sind´s (glaube ich) nur drei Jahre (oder sechs Monate?). Bin zu faul zum Nachschauen jetzt.....
Obwohl, bei so manchen Angehörigen der Tsunami-Opfer könnte das ja doch leider ein aktuelles Thema sein. Dort wurden ja auch viele nicht mehr gefunden. Ohne eine offizielle Todeserklärung stellen sich aber bestimmt manche Lebensversicherungen quer, obwohl die Hinterbliebenen bestimmt dringend dieses Geld bräuchten. Auch erbrechtliche Probleme werden sich dort ergeben.
Ist nur ´ne Vermutung, aber hat schon jemand in diesem Zusammenhang von dieser Problematik gehört?
Gruß
mc |
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mano FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 22.07.05, 19:44 Titel: |
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tja, mit dem Skelett ist das so eine Sache.
Den Zahnarzt freut es ...Ihr Gebiss ist klasse aber das Zahnfleisch, das Zahnfleisch. ...
Mano |
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DIDDIRO FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.08.2005 Beiträge: 207 Wohnort: ja
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Verfasst am: 20.08.05, 13:33 Titel: relativ einfach |
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festzustellen.
schick ihm einen Strafzettel über Geschw.Übertretung in Radar-Abzock-Falle
ärgert sich die Leiche nicht, ist sie echt tot
ärgert sie sich nur leicht, ist sie bald tot usw.
m.f.G.
diddiro _________________ nur tote Fische schwimmen mit dem Strom
m.f.G. diddiro |
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sdhp Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.09.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 15.09.05, 06:33 Titel: |
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