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Verfasst am: 02.04.05, 20:13 Titel: Beamter schmäht Politiker
A (Polizeibeamter) schmäht in einem öffentlichen Forum u.a. den Bundeskanzler als "unfähigen Kanzler" Desweitern unterstellt er dem Kanzler Politik gegen das Volk zu machen und daß " ihm seine dümmliche Überheblichkeit" bald vergehen wir.
Verstößt A gegen die politische Treuepflicht? Besteht diese Treuepflicht auch gegenüber Personen, wie eben z.B. dem Bundeskanzler oder bezieht diese Treuepflicht sich nur grundsätzlich auf die demokratische Grundordnung?
natürlich steht das grundgestz auch für polizeibeamte (artikel 5 Freiheit der meinungsäußerung)
aber der polizeibeamte steht auch für die einhaltung der grundrechte im besonderem maße da er teil der exekutive ist (diensteid)
in sofern trifft der artikel 5 absatz 2 zu in welchem geschrieben steht: die rechte finden ihre schranken in den vorschriften der allgemeinen gesetze...
im beamtengesetz gibt es einen § "zurückhaltung bei politischer betätigung" und "verhalten innerhalb und außerhalb des dienstes" (im BG-LSA §§ 53,54)
fallbezogen meine ich das die grenze zur mäßigung und zurückhaltung nicht unbedingt überschritten aber erreicht ist...
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