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Beamter schmäht Politiker

 
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gandalfdergraue
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.01.2005
Beiträge: 62
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 02.04.05, 20:13    Titel: Beamter schmäht Politiker Antworten mit Zitat

A (Polizeibeamter) schmäht in einem öffentlichen Forum u.a. den Bundeskanzler als "unfähigen Kanzler" Desweitern unterstellt er dem Kanzler Politik gegen das Volk zu machen und daß " ihm seine dümmliche Überheblichkeit" bald vergehen wir.

Verstößt A gegen die politische Treuepflicht? Besteht diese Treuepflicht auch gegenüber Personen, wie eben z.B. dem Bundeskanzler oder bezieht diese Treuepflicht sich nur grundsätzlich auf die demokratische Grundordnung?

Gruß
gdg
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uiffi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2005
Beiträge: 155

BeitragVerfasst am: 03.04.05, 07:02    Titel: Antworten mit Zitat

natürlich steht das grundgestz auch für polizeibeamte (artikel 5 Freiheit der meinungsäußerung)
aber der polizeibeamte steht auch für die einhaltung der grundrechte im besonderem maße da er teil der exekutive ist (diensteid)
in sofern trifft der artikel 5 absatz 2 zu in welchem geschrieben steht: die rechte finden ihre schranken in den vorschriften der allgemeinen gesetze...
im beamtengesetz gibt es einen § "zurückhaltung bei politischer betätigung" und "verhalten innerhalb und außerhalb des dienstes" (im BG-LSA §§ 53,54)

fallbezogen meine ich das die grenze zur mäßigung und zurückhaltung nicht unbedingt überschritten aber erreicht ist...

grüße
uiffi
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