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Bayerischer Hochschulzugang bei Australischem Abitur

 
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benfischer
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Anmeldungsdatum: 30.03.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 30.03.05, 19:53    Titel: Bayerischer Hochschulzugang bei Australischem Abitur Antworten mit Zitat

Sehr geehrter Herr Dr. Birnbaum, sehr geehrtes Forum,
ich hoffe Ihr könnt mir mit meinem speziellen Problem weiterhelfen.

Problem:
Laut Kultusministerkonferenz (Kmk) [1996] ( http://www.stmuk.bayern.de/imperia/md/content/pdf/zeugnisanerkennung/3.pdf ) müßte ich für den Bayerischen Hochschulzugang (VWL) das Bayerische Abitur, bzw. Anerkennungsprüfung nachholen (Mathe, Deutsch, Fremdsprache, Gesellschaftswissenschaftsfach).

Fakten:
- Doppelte Staatsbürgerschaft Deut./Austr. (per Abstammung)
- bis 7 Klasse D-Gymn. dann in Australien Australisches Abitur
- Abiturfächer (New South Wales): Mathe, Deutsch, Englisch, Geschichte
->NSW UAI:82%

Erläuterungen:
- Laut Kmk wird das Austr. Abitur nur für den direkten Hochschulzugang unter folgenden Fachvorraussetzungen anerkannt: English, Mathe, Naturwissenschaft
- Sind diese Fachvorraussetzungen nicht gegeben, muss das Abitur, bzw Anerkennungsprüfung, nachgeholt werden, mit Fächern entsprechend des zum Studium zuzulassenden Hochschulfaches (VWL).
- Diese Fächer wären jedoch, wie unter 'Problem' erläutert, schon gegeben, siehe 'Fakten' -Abiturfächer.

Zusammenfassend:
Für den direkten bayerischen Hochschulzugang fehlt eine zweite Naturwissenschaft (physik,chemie, biologie) in meinem Australischen Abitur, was zufolge eine Anerkennungsprüfung erfordert dessen Fächer ich aber bereits 'absolviert' habe, und das wiederum nicht ein zweites Naturwissenschaftsfach beinhaltet.

Meinung:
Von der Handhabe her, habe ich den Eindruck als wolle die Kmk mit diesen Regelungen deutschen den 'Abitur-Tourismus' schwer machen (siehe z.B. den Führerscheintourismus in die benachbarten EU Neuzugänge )
Aber das trifft bei mir in keinster Weise zu, und diese Anforderungen sind meines erachtens in diesem Fall unzumutbar und völlig irrational.

Gedanke:
Würde ich meine Deutsche Staatsbürgerschaft 'leugnen' wäre der Hochschulzugang kein Problem!

Frage:
Gibt es einen Weg um diesen Irrsinn herum? Gibt es Präzedenzfälle? Kann ich mich an jemanden wenden und um eine Anhörung bitten? Vorschläge?

Vielen vielen Dank für Eure Mühe, und freundlichen Grüßen,

Ben Fischer


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