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Verfasst am: 04.10.04, 16:28 Titel: Re: kündigung nach weihnachtsgeld
Das ist in der Vereinbarung geregelt, auf der die Zahlung des Weihnachtsgeldes bei euch basiert. Möglichkeiten: Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung. Du solltest also erst mal dort nachsehen.
Verfasst am: 04.10.04, 19:05 Titel: Re: kündigung nach weihnachtsgeld
Anonymous hat folgendes geschrieben::
hallo,
angenommen ein arbeitnehmer bekommt im november sein weihnachtsgeld. er verlässt das unternehmen ende dezember. muss er das geld zurückzahlen?
Es gibt kein Gesetz, dass vorschreibt, dass jemand Sonderzahlungen zurück geben muss. Wenn der AG was zurück verlangt müsste dieses so in AV,TV oder evtl. BV vereinbart sein.
MfG
Matthias
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